Mississippi-Richter lehnt Klage gegen Wahlkreisgrenzen in DeSoto County ab
Ida SchmitzMississippi-Richter lehnt Klage gegen Wahlkreisgrenzen in DeSoto County ab
Ein Bundesrichter hat in einem Wahlrechtsprozess gegen die Kläger entschieden, die sich gegen die Wahlkreisgrenzen von DeSoto County in Mississippi richteten. Die ACLU von Mississippi kritisierte das Urteil als 'zutiefst enttäuschend'. Die Kläger argumentierten, dass die Wahlkreiskarte von 2022 den politischen Einfluss der schwarzen Bevölkerung systematisch verringert habe. Obwohl im County über 30 Prozent der Einwohner Schwarz sind, wird keines der 25 Ämter auf County-Ebene von einer schwarzen Person besetzt. Sie warfen den 2022 festgelegten Bezirksgrenzen vor, die Wahlmacht schwarzer Bürgerinnen und Bürger gezielt zu schwächen und forderten eine Neuaufteilung der Wahlbezirke sowie Sonderwahlen für bestimmte Positionen.
Richter Glen H. Davidson wies die Klage jedoch ab, da die Kläger keine vorsätzliche Benachteiligung von Wählerstimmen nachweisen konnten. Sein Urteil steht im Einklang mit einer jüngeren Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der USA im Fall Louisiana gegen Callias und bestätigt die bestehende Wahlkreisstruktur von DeSoto County. Mit der Entscheidung bleibt die aktuelle Wahlkreisaufteilung in DeSoto County vorerst bestehen. Die Kritik der ACLU und anderer Befürworter an der mangelnden Repräsentation schwarzer Bürger bleibt jedoch weiterhin bestehen.
