05 February 2026, 06:12

Mini-Supermärkte in Südwestdeutschland dürfen nun 24/7 öffnen – fast ohne Feiertagsregeln

Das Innere eines Einkaufszentrums mit Menschen, die herumlaufen, Geschäften, Schildern mit Text, Lampen, Geländern und anderen Gegenständen, mit einer Topfpflanze unten und dem Text "Herzlich willkommen" auf den Schildern.

Shoppen rund um die Uhr - wo dies im Südwesten möglich ist - Mini-Supermärkte in Südwestdeutschland dürfen nun 24/7 öffnen – fast ohne Feiertagsregeln

Unbemannte Mini-Supermärkte in Südwestdeutschland dürfen künftig rund um die Uhr öffnen. Ein neues Gesetz, das heute in Kraft tritt, erlaubt es diesen kleinen Läden, 24 Stunden am Tag und an sieben Tagen die Woche geöffnet zu bleiben – inklusive Sonntagen und den meisten Feiertagen 2025. Die Änderung soll den Zugang zu Grundgütern verbessern, insbesondere in ländlichen Gemeinden, wo solche Geschäfte besonders verbreitet sind.

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Der Landtag hat eine Novelle verabschiedet, die die bisherigen Öffnungszeitbeschränkungen aufhebt. Bisher mussten unbemannte Mini-Märkte sonntags und an Feiertagen 2025 geschlossen bleiben. Nun dürfen sie durchgehend geöffnet haben – mit einigen Ausnahmen.

Die Läden müssen an vier christlichen Feiertagen geschlossen bleiben: am ersten Weihnachtsfeiertag, Karfreitag, Ostersonntag und Pfingstsonntag. Betreiber dürfen zudem auch sonn- und feiertags kein Personal vor Ort haben, selbst nicht zum Auffüllen der Regale. Die einzige Ausnahme gilt für frische Backwaren, die sonntags nachgefüllt werden dürfen.

Um von den erweiterten Öffnungszeiten profitieren zu können, dürfen die Mini-Märkte maximal 150 Quadratmeter groß sein. Ihr Sortiment beschränkt sich auf Alltagsgüter wie Lebensmittel und Hygieneartikel. Während die meisten dieser Läden in ländlichen Regionen zu finden sind, entstehen inzwischen auch in städtischen Vierteln solche Geschäfte, um Versorgungslücken zu schließen.

Die Kommunen behalten das Recht, die Sonn- und Feiertagsöffnungszeiten bei Bedarf anzupassen. So soll sichergestellt werden, dass Gottesdienste und Gemeinschaftsveranstaltungen möglichst wenig durch benachbarte Läden beeinträchtigt werden.

Die neue Regelung erweitert den Zugang zu Grundversorgungsgütern, vor allem in unterversorgten Gebieten. Rund 180 unbemannte Mini-Supermärkte in der Region können nun flexibler betrieben werden. Kunden können dort jederzeit einkaufen – außer an den vier genannten christlichen Feiertagen.