Mexikos Oberster Gerichtshof stoppt Verfahren gegen Acapulcos Bürgermeisterin
Paul MüllerMexikos Oberster Gerichtshof stoppt Verfahren gegen Acapulcos Bürgermeisterin
Mexikos Oberster Gerichtshof (SCJN) hat eingelenkt und Verwaltungsverfahren gegen die Bürgermeisterin von Acapulco, Abelina López Rodríguez, vorläufig gestoppt. Die Entscheidung folgt auf Vorwürfe, wonach das Oberste Rechnungsprüfungsamt des Bundesstaates Guerrero eine zuvor erlassene Aussetzung des Verfahrens ignoriert habe. Im Mittelpunkt des Falls stehen Behauptungen, die Bürgermeisterin habe während einer Prüfung erforderliche Finanzunterlagen nicht vorgelegt.
Kern des Streits ist eine vor Jahren vom damaligen Richter Javier Laynez Potisek gewährte vorsorgliche Maßnahme. Dieser rechtliche Schutz hatte ursprünglich die Überprüfung der kommunalen Finanzen eingefroren, doch die Behörden setzten die Haftungsverfahren später trotzdem fort.
Die Kontroverse begann, als der SCJN die Aussetzung der Prüfung der öffentlichen Haushaltsrechnungen der Gemeinde sowie aller damit zusammenhängenden Maßnahmen anordnete. Trotz dieser Anweisung teilte das Oberste Rechnungsprüfungsamt López Rodríguez im Januar offiziell mit, dass ein Verwaltungsverfahren gegen sie eingeleitet worden sei. In der Mitteilung wurde ihr vorgeworfen, im Rahmen der Prüfung – die sich mit dem mutmaßlichen Veruntreuungsvorwurf von 898 Millionen Pesos an Bundesmitteln befasste – angeforderte Informationen nicht bereitgestellt zu haben.
Die Bürgermeisterin reagierte mit einer Beschwerde und argumentierte, die Mitteilung selbst verstoße gegen die vom Obersten Gerichtshof verfügte Aussetzung. Sie behauptete, die Prüfungsbehörde habe keine rechtliche Befugnis, das Verfahren fortzusetzen. Bereits in diesem Jahr hatte der SCJN zwei ihrer rechtlichen Anträge stattgegeben, darunter die Blockade eines Abwahlverfahrens sowie die Einstellung der Ermittlungen der Prüfungsbehörde.
Während der jüngsten Beratungen vertrat Richter Irving Espinosa Betanzo die Auffassung, dass die ursprüngliche Aussetzung ausdrücklich auch die Verjährungsfrist für mögliche Sanktionen hätte unterbrechen müssen. Richter Aristides Guerrero García schlug hingegen vor, gegen die Behörden keine Strafen zu verhängen, da diese die offizielle Mitteilung über die Aussetzung erst Tage nach der umstrittenen Benachrichtigung erhalten hätten.
Letztlich entschied der SCJN einstimmig zugunsten der Gemeinde. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass der Kongress des Bundesstaates Guerrero und das Oberste Rechnungsprüfungsamt ohne rechtliche Grundlage gehandelt hätten, indem sie die Prüfung trotz der Aussetzungsanordnung fortführten.
Die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs stärkt den rechtlichen Schutz der Bürgermeisterin und verhindert vorerst weitere Verwaltungsmaßnahmen. Zudem stellt das Urteil klar, dass die Prüfungsbehörde die frühere Aussetzung respektieren muss, die weiterhin in Kraft bleibt. López Rodríguez sieht sich zwar weiterhin mit Vorwürfen wegen des mutmaßlichen Missbrauchs von Bundesmitteln konfrontiert, doch können ohne gerichtliche Genehmigung keine weiteren Schritte eingeleitet werden.






