Mainz ändert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen statt Hotels – Übergangsregeln bis 2027
Paul MüllerMainz ändert Beherbergungssteuer: Gäste zahlen statt Hotels – Übergangsregeln bis 2027
Die Stadtverwaltung Mainz hat ihre geplante Satzung zur Beherbergungssteuer überarbeitet. Die Änderungen umfassen neue Regelungen, wer die Abgabe zu zahlen hat, sowie eine vorübergehende Befreiung für bestimmte Unternehmen. Bevor der überarbeitete Entwurf weiterverfolgt wird, prüfen ihn nun die zuständigen Stellen.
Eine zentrale Neuerung verlagert die Zahlungspflicht von den Betrieben auf die Gäste. Mit dieser Änderung soll klargestellt werden, wer künftig für die Steuer aufkommt.
Die überarbeitete Satzung sieht zudem eine Übergangsregelung vor: Unternehmen mit langfristigen Verträgen, die vor dem 1. Mai 2026 abgeschlossen wurden, sind bis zum 31. März 2027 von der Abgabe befreit. Diese Maßnahme soll betroffenen Firmen Zeit geben, sich anzupassen.
Als Nächstes wird der überarbeitete Entwurf am 6. Mai 2026 im Finanz- und Hauptausschuss beraten. Nach dieser Prüfung geht der Vorschlag zur endgültigen Beschlussfassung an den Stadtrat. Die aktualisierte Satzung führt klarere Zahlungsregeln ein und sieht eine vorübergehende Ausnahme für bestehende Verträge vor. Bei einer Zustimmung treten die Änderungen nach dem Beschluss des Stadtrats in Kraft. Unternehmen und Gäste müssen sich dann an die neuen Vorschriften halten.






