24 May 2026, 07:01

Lockerung des Versetzungsverbots: Neue Regeln für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Landesregierung lockert Versetzungsstopp – neue strenge Regeln gelten ab sofort

Lockerung des Versetzungsverbots: Neue Regeln für Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst

Die Landesregierung hat vorläufig das Verbot von Personalversetzungen gelockert und neue Richtlinien für die Umsetzung eingeführt. Vom 1. bis zum 15. Juni gelten nun erleichterte Bedingungen, während gleichzeitig strengere Genehmigungsverfahren für verschiedene Mitarbeitergruppen festgeschrieben wurden. Die Änderungen betreffen sowohl Beamte als auch Angestellte im öffentlichen Dienst und regeln auch Sonderfälle wie Versetzungen von Ehepaaren oder vorläufig schuldige Beschäftigte. Beschäftigte, gegen die dienstliche Ermittlungen laufen, dürfen weiterhin versetzt werden – vorausgesetzt, sie gelten vorläufig als schuldig. Sobald die Versetzung genehmigt ist, müssen die Betroffenen innerhalb von zwei Wochen freigestellt werden. Die neuen Regelungen sehen zudem vor, dass freie Stellen in planmäßigen Gebieten bevorzugt besetzt werden, bevor Versetzungen in nicht planmäßige Regionen geprüft werden.

Für Mitarbeiter der Entgeltgruppe 4 reicht künftig die Unterschrift des zuständigen Ministers aus, um eine Versetzung zu bewilligen. Bei Bezirksangestellten sowie Angestellten der Entgeltgruppen 3 und 4 ist jedoch zunächst die Zustimmung sowohl des Landrats als auch des zuständigen Ministers erforderlich. Beamte der Besoldungsgruppe 1 sowie Mitarbeiter der Gruppen 2 und 3 benötigen weiterhin die Genehmigung des Ressortministers, während Führungskräfte der Besoldungsgruppe 1 sogar die direkte Zustimmung des Ministerpräsidenten einholen müssen.

Ein besonderer Fall betrifft Ehepartner, die beide im öffentlichen Dienst tätig sind. Sie können gemeinsame Versetzungen beantragen, wobei die Zuweisung von administrativen Erfordernissen abhängt. Zudem gilt für Mitarbeiter, die in planmäßige Zonen wechseln, eine Mindestdienstzeit von drei Jahren. Die vorläufige Aufhebung des Versetzungsverbots bis Mitte Juni schafft kurzfristig Flexibilität, während die neuen Richtlinien langfristig klarere und strengere Abläufe vorgeben. Die Regelungen zielen darauf ab, Personalentscheidungen transparenter zu gestalten und gleichzeitig administrative Hürden je nach Mitarbeiterkategorie unterschiedlich zu gewichten.

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