Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit

Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit - Landgericht: Keine Lohnersatzleistung für Kindergarten-Einführungszeit
Ein aktuelles Gerichtsurteil hat klargestellt, dass Eltern entgangene Verdienste während der Eingewöhnungsphase ihres Kindes in der Kita selbst tragen müssen. Das Landgericht Frankenthal entschied, dass die Kommunen keine Verpflichtung haben, Familien für entgangenes Einkommen während dieser Anpassungsphase zu entschädigen.
In dem Verfahren ging es um eine Familie aus Ludwigshafen, die forderte, dass die Stadt ihnen den Verdienstausfall während des Übergangs ihres Kindes in die Betreuung erstatten solle. Das Gericht wies diesen Anspruch zurück und begründete dies damit, dass das Sozialrecht solche Phasen nicht abdecke. Sobald ein Betreuungsplatz angeboten werde – etwa im Kindergarten Bienenkorb (Eintragung im Januar) oder im Natur- und Waldkindergarten (Eintragung im März) – sei die gesetzliche Verpflichtung der Kommune erfüllt.
Das Urteil betont, dass die finanziellen Belastungen einer verlängerten Eingewöhnungszeit von den Eltern und nicht von den Behörden zu tragen seien. Selbst wenn ein Kind zusätzliche Unterstützung für die Anpassung benötige, sah das Gericht nach der Zusage eines Platzes keine Grundlage für eine Entschädigung.
Die Entscheidung schafft einen klaren Präzedenzfall für künftige Fälle im Zusammenhang mit Kita-Übergängen. Eltern müssen künftig mögliche Einkommensausfälle während der Eingewöhnungsphase ihres Kindes einkalkulieren. Die Stadt Ludwigshafen, die ihrer Pflicht durch die Bereitstellung eines Platzes nachgekommen ist, wird keine weiteren Forderungen auf Lohnersatz mehr gegenüberstehen.

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