18 March 2026, 16:09

Kyle Sandilands verliert Millionen-Deal nach Live-Streit mit Jackie O

Zwei Personen in einer hitzigen Diskussion, eine mit erhobenem Arm und die andere in einer defensiven Haltung, mit dem Titel "Der Kampf um das Urheberrecht" darüber auf einem sternenklaren blauen Hintergrund.

Kyle Sandilands verliert Millionen-Deal nach Live-Streit mit Jackie O

Kyle Sandilands hat nach einem hitzigen Live-Streit mit seiner Co-Moderatorin Jackie O seinen Millionen-Dollar-Radiovertrag verloren. Die überraschende Kündigung folgt auf wochenlange juristische Warnungen und Auseinandersetzungen zwischen dem Star und seinem Arbeitgeber, dem Sender ARN.

Das Duo, das sich mitten in einem über ein Jahrzehnt laufenden Vertrag im Wert von 200 Millionen US-Dollar befand, hatte bereits mehrfach aneinandergeriet, bevor es zu diesem jüngsten Vorfall kam.

Die Probleme begannen am 20. Februar, als Sandilands Jackie O live im Radio kritisierte. ARN wertete dies später als Vertragsverstoß gegen seinen 100-Millionen-Dollar-Vertrag. Jackie O erklärte daraufhin offiziell, sie könne nicht länger mit ihm zusammenarbeiten.

ARN setzte Sandilands am 3. März aus und gab ihm 14 Tage Zeit, die Angelegenheit zu klären. Eine endgültige Entscheidung sollte am Dienstag fallen. Doch noch vor Ablauf dieser Frist leitete der Sender die Vertragsauflösung ein.

Sandilands bestätigte die Kündigung am Mittwochmorgen. Er kündigte umgehend an, die Entscheidung gerichtlich anzufechten, und behauptete, sein Anwaltsteam habe ARN's Kündigung bereits als ungültig zurückgewiesen.

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Es war nicht das erste Mal, dass die beiden Moderatoren öffentlich aneinandergerieten. Frühere Live-Streitigkeiten hatten ihr Arbeitsverhältnis bereits belastet, doch bisher hatte dies noch nie zu offiziellen Konsequenzen geführt.

Mit der Kündigung endet eine der bestbezahlten Radio-Partnerschaften Australiens. Während Sandilands auf juristischem Weg gegen die Entscheidung kämpfen will, beharrt ARN auf der Begründung eines Vertragsbruchs. Der Fall scheint nun auf ein Gerichtsverfahren zuzusteuern.

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