12 February 2026, 02:11

Kreuzfahrtpassagier scheitert mit Klage auf Rückerstattung nach COVID-Isolation

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Aufgrund von COVID-19 in Quarantäne: Kreuzfahrtpassagier bekommt keine Rückerstattung - Kreuzfahrtpassagier scheitert mit Klage auf Rückerstattung nach COVID-Isolation

Ein deutsches Gericht hat die Klage eines Kreuzfahrtpassagiers abgewiesen, der nach einer COVID-19-Infektion und anschließender Isolation eine Rückerstattung gefordert hatte. Der Bundesgerichtshof wies die Forderung zurück und begründete dies damit, dass die Sicherheitsmaßnahmen der Reederei gerechtfertigt gewesen seien. Der Passagier hatte eine teilweise Kostenerstattung für die Tage in Quarantäne während einer zweiwöchigen Schiffsreise verlangt.

Der Vorfall ereignete sich während einer 14-tägigen Kreuzfahrt, bei der der Passagier am siebten Tag positiv getestet wurde. Daraufhin musste er für den Rest der Reise in eine separate Kabine umziehen. Später verklagte der Betroffene den Kreuzfahrtveranstalter und berief sich auf einen Anspruch von rund 4.200 Euro für den Zeitraum der Isolation.

Das Gericht lehnte die Klage ab und betonte, dass Reedereien verpflichtet seien, Passagiere vor gesundheitlichen Risiken zu schützen. Die Isolationsmaßnahmen seien angesichts der beengten Verhältnisse an Bord angemessen gewesen. Allerdings schafft das Urteil keine verbindliche Rechtsprechung für ähnliche Fälle, da es bisher keine vorherigen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zu quarantänebedingten Rückerstattungen gibt.

Andere deutsche Gerichte, wie etwa das Oberlandesgericht Köln, haben in Reiserstreitigkeiten zwar eine strenge Linie verfolgt, sich jedoch noch nicht mit gesundheitsbedingten Quarantänen befasst. Damit bleibt unklar, wie künftige Klagen wegen Isolation auf See entschieden werden könnten.

Die Forderung nach Entschädigung wurde abgelehnt, was das Recht der Reederei unterstreicht, bei Bedarf Isolation anzuordnen. Zwar bezieht sich das Urteil nur auf diesen konkreten Fall, doch seine Auswirkungen auf zukünftige Klagen sind noch offen. Da es an einer gefestigten Rechtsprechung fehlt, könnten ähnliche Streitfälle weiterhin individuell entschieden werden.

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