Koblenz kämpft mit Millionenloch durch veraltete Berufsschul-Zuschüsse
Koblenz steht vor einem Finanzloch von über 5 Millionen Euro seit 2014 – verursacht durch veraltete Zuschussregelungen der umliegenden Landkreise. Die Stadt trägt derzeit die Kosten für Berufsschulen in einem Maße, das weit über den erhaltenen Mitteln liegt: Pro Teilzeit-Schüler:in fallen 406,80 Euro an, doch die Erstattung beträgt lediglich 190 Euro. Nun drängen Verantwortliche auf dringende Reformen, um das wachsende Defizit zu beheben.
Ursache des Problems ist ein seit Jahren unveränderter Zuschusssatz, der mit den steigenden Ausgaben nicht Schritt hält. Koblenz erhält zwar nur 190 Euro pro Teilzeit-Berufsschüler:in und Jahr, doch die tatsächlichen Kosten liegen im Schnitt bei 406,80 Euro. Diese Schieflage führt zu einem jährlichen Fehlbetrag von über 400.000 Euro – betroffen sind 1.932 Schüler:innen aus dem Umland.
Zu den beteiligten Landkreisen zählen Ahrweiler, Altenkirchen, Bad Kreuznach, Cochem-Zell, Mayen-Koblenz, Neuwied, Rhein-Hunsrück, Rhein-Lahn und der Westerwald. Der Rechnungsprüfungsausschuss hinterfragt nun, warum die Zuschüsse trotz steigender Kosten nie angepasst wurden. Zudem wurde eine Untersuchung eingeleitet, um zu klären, ob die finanziellen Verluste der Stadt selbst verschuldet sind und ob Ansprüch auf Entschädigung über eine Berufshaftpflichtversicherung bestehen könnten.
Um die Ungleichheit auszugleichen, werden die Beiträge der Landkreise rückwirkend ab Januar dieses Jahres auf 300 Euro pro Schüler:in erhöht. Ab 2028 steigt der Satz dann weiter auf 400 Euro. Zudem plant die Stadt, die Kostenentwicklung an Berufsschulen künftig genauer zu überwachen, um rechtzeitige Anpassungen zu gewährleisten und weitere Verluste zu vermeiden.
Die neuen Zuschussregelungen sollen die finanzielle Belastung Koblenz’ verringern, doch die Stadt muss die Folgen jahrelanger Unterfinanzierung erst bewältigen. Regelmäßige Überprüfungen der Berufsschulkosten sollen künftig ähnliche Fehlbeträge verhindern. Auch die Prüfung vergangener Finanzentscheidungen könnte klären, ob zusätzliche Entschädigungsansprüche bestehen.






