Klinik verschreibt Medikament für toten Patienten – jetzt droht Kostenstreit
Lotta BrandtKlinik verschreibt Medikament für toten Patienten – jetzt droht Kostenstreit
Bayerische Krebsklinik verschreibt Medikament für verstorbenen Patienten – Rechtsstreit um Kosten folgt
Eine bayerische Krebsklinik hatte einem bereits verstorbenen Patienten ein Medikament verschrieben, was zu einem juristischen Streit über die Erstattung der Kosten führte. Das Rezept für Pamorelin, ein Wirkstoff zur Behandlung von Prostatakrebs, wurde 17 Tage nach dem Tod des Patienten eingereicht. Die Krankenkasse forderte später die Rückerstattung von 489,52 Euro für die unnötige Behandlung.
Der Fall nahm seinen Lauf, als die Klinik ein Rezept für einen Patienten ausstellte, der zu diesem Zeitpunkt bereits verstorben war. Eine Apotheke gab das Medikament aus, ohne von dem Todesfall zu wissen. Nach der Entdeckung des Fehlers beantragte die Krankenkasse eine Prüfung und verlangte die Kostenerstattung von dem verschreibenden Arzt.
Das Sozialgericht München erklärte die Verschreibung für ungültig, da der Verstorbene keinen Anspruch mehr auf Leistungen hatte. Zwar räumte das Gericht ein, dass Ärzte nicht immer unverzüglich über Todesfälle informiert werden, betonte jedoch die Notwendigkeit einer besseren Praxisorganisation. Ein einfacher Anruf zur Überprüfung des Patientenzustands hätte den Fehler vermeiden können.
Das Gericht erkannte zwar die finanziellen Risiken an, denen Onkologen ausgesetzt sind, hielt jedoch fest, dass angemessene Kontrollmechanismen unverzichtbar seien. Es äußerte die Hoffnung, dass die künftige Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) die Meldezeiten verkürzen und ähnliche Vorfälle verhindern könnte.
Sobald ein Patient verstirbt, dürfen vertragsärztlich tätige Mediziner keine Leistungen wie Arztberichte mehr in Rechnung stellen. Dieses Urteil unterstreicht die Bedeutung aktueller Daten und sorgfältiger Überprüfungen in der medizinischen Praxis.
Die Entscheidung macht deutlich, wie wichtig es ist, den Status eines Patienten vor der Verschreibung von Medikamenten zu prüfen. Durch das Urteil kann die Krankenkasse die 489,52 Euro zurückfordern, während die Klinik ihre Abläufe überarbeiten muss. Künftig könnte der vermehrte Einsatz elektronischer Akten dazu beitragen, solche Fehler in der Onkologie und anderen Fachbereichen zu vermeiden.






