Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Admin User
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Eine Betonbrücke auf einer grünen Wiese mit einem großen Strommast und Kabeln darüber, umgeben von Bäumen und zusätzlichen Strommasten im Hintergrund.

Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen - Keine Versammlungsrechte in Lützerath - OVG verwirft Klagen

Das langjährige Protestcamp in Lützerath hat nach einer Reihe von Gerichtsurteilen sein rechtliches Ende gefunden. Jahre lang war das Dorf zu einem zentralen Symbol für Aktivisten geworden, die sich gegen den Braunkohleabbau in Deutschland stellen. Nun hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalens mit einer endgültigen Entscheidung alle rechtlichen Klagen gegen die Räumungen abgewiesen.

Die Räumungen in Lützerath begannen Anfang 2023 und führten zu Auseinandersetzungen zwischen Polizei und Demonstranten. Das Gelände, das dem Energiekonzern RWE gehört, war zuvor als Sperrzone ausgewiesen worden; die Behörden hatten ein generelles Versammlungsverbot für das Gebiet verhängt. Die Protestierenden argumentierten, dies verletze ihr Recht auf Versammlungsfreiheit, doch das OVG Münster wies ihre Beschwerden zurück.

Das Gericht urteilte, die Versammlungsfreiheit sei nicht beeinträchtigt worden, da Aktivisten weiterhin auf angrenzenden Flächen demonstrieren dürften. Ein alternativer Protestort war ausgewiesen worden, der unbegrenzte Kundgebungen in der Nähe ermöglichte. Allerdings bestätigte das OVG das Betretungsverbot für das RWE-Gelände und begründete dies damit, dass die Kläger kein berechtigtes rechtliches Interesse an einer Anfechtung der Beschränkungen hätten. Mit dem endgültigen OVG-Urteil und ohne Möglichkeit weiterer Berufungen ist der Rechtsstreit um Lützerath nun beendet. Das Dorf, einst ein Symbol des Widerstands gegen den Braunkohleabbau, wird nun geräumt, um Platz für die Erweiterung des Tagebaus Garzweiler II zu machen.

Die Entscheidung beendet jahrelange juristische Auseinandersetzungen um die Zukunft Lützeraths. Proteste auf dem RWE-Gelände sind damit nicht mehr erlaubt, doch Kundgebungen in der Umgebung können fortgesetzt werden. Der Beschluss ebnet den Weg für die geplante Fortführung der Abbauarbeiten.