08 February 2026, 16:10

Karneval ist kein Freibrief: Diese Verkehrsregeln gelten auch in der fünften Jahreszeit

Eine Gruppe von Menschen in Helmen fährt nachts mit Fahrrädern eine Stadtstraße entlang, beleuchtet von den Stadtlichtern.

Karneval ist kein Freibrief: Diese Verkehrsregeln gelten auch in der fünften Jahreszeit

Die Karnevalszeit bringt bunte Kostüme und ausgelassene Feiern mit sich – doch die Verkehrsregeln bleiben streng. Autofahrer und Radfahrer müssen auch während der Festtage auf Alkoholgrenzen und Kleidungsvorschriften achten.

In dieser Zeit nehmen die Polizeikontrollen zu, und selbst wer verkleidet ist, wird nicht geschont.

In Deutschland gelten die Promillegrenzen für Autofahrer das ganze Jahr über, auch während des Karnevals. Wer mit 0,5 Promille oder mehr am Steuer erwischt wird, muss mit einem Bußgeld ab 500 Euro, zwei Punkten in Flensburg und einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Für Fahranfänger in der Probezeit und unter 21-Jährige gilt absolute Alkoholabstinenz – schon minimale Mengen führen zu Strafen.

Auch Radfahrer müssen mit Konsequenzen rechnen, wenn sie betrunken unterwegs sind. Ab 1,6 Promille drohen strafrechtliche Verfolgung und der Entzug des Führerscheins. Selbst bei 0,3 Promille kann ein Unfall zu einer Anklage, hohen Geldstrafen und einem mindestens sechsmonatigen Fahrverbot führen.

Kostüme bergen zusätzliche Risiken: Autofahrer müssen sicherstellen, dass ihre Sicht, ihr Gehör und ihre Bewegungsfreiheit nicht beeinträchtigt sind und das Gesicht vollständig erkennbar bleibt. Verstöße kosten 60 Euro Bußgeld, und Versicherungen können die Übernahme von Schadenskosten verweigern, wenn unangemessene Kleidung einen Unfall verursacht. Die Polizei erinnert Feiernde daran, dass die "Narrenfreiheit" – also die Idee, sich über Regeln hinwegsetzen zu dürfen – im Straßenverkehr nicht gilt.

Für schnelle S-Pedelecs (E-Bikes bis 45 km/h) gelten die gleichen Vorschriften wie für Mofas, einschließlich der 0,5-Promille-Grenze. Alle Verkehrsteilnehmer werden zudem vor Restalkohol vom Vorabend gewarnt, der die Fahrfähigkeit noch immer beeinträchtigen kann.

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Bundesländer wie Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz verstärken während des Karnevals die Kontrollen und richten zusätzliche Checkpoints ein. Dennoch bleiben die Strafen bundesweit einheitlich: Ersttäter müssen mit Bußgeldern zwischen 250 und 1.500 Euro sowie Fahrverboten von sechs bis zwölf Monaten rechnen.

Die Karnevalsfeiern heben die Verkehrsregeln nicht auf. Autofahrer und Radfahrer müssen Alkoholgrenzen und Kleidungsvorschriften einhalten, um Bußgelder, Führerscheinentzug oder strafrechtliche Folgen zu vermeiden. Die Polizei wird mit verstärkter Präsenz für Sicherheit während der Feiertage sorgen.