Kanada verlängert Frist für Quellensteuer-Regelung bis 2027
Die kanadische Steuerbehörde (Canada Revenue Agency, CRA) hat die Fristverlängerung für ihre Verwaltungsvereinfachung zu Verordnung 105 verlängert. Mit dieser Entscheidung erhalten Steuerzahler mehr Zeit, um die Quellensteuerregeln einzuhalten. Die Verlängerung folgt einer kürzlichen Überarbeitung der Richtlinien durch die CRA.
Zuvor hatte die Behörde ihre Haltung zu Verordnung 105 angepasst und eine vorübergehende Erleichterung eingeführt. Diese ermöglichte es Steuerzahlern, die Abführung der Quellensteuer nach der Verordnung aufzuschieben. Nun hat die CRA bestätigt, dass die Erleichterung bis zum 31. März 2027 fortbesteht.
Im Rahmen der verlängerten Regelung müssen Steuerzahler die fällige Quellensteuer erst bis zum neuen Stichtag abführen. Mit diesem Schritt will die CRA für Klarheit sorgen und betroffenen Parteien zusätzliche Zeit einräumen. Die verlängerte Übergangsphase läuft bis zum 31. März 2027. Steuerzahler verfügen damit über einen klaren Zeitrahmen, um Verordnung 105 einzuhalten. Die Entscheidung der CRA entlastet kurzfristig, behält jedoch die Verpflichtung bei, die Quellensteuer bis zum neuen Termin abzuführen.
