HZA-LÖ: Zoll deckt über 60 Fälle illegaler Arbeit in der Ortenau-Region auf

HZA-LÖ: Zoll deckt über 60 Fälle illegaler Arbeit in der Ortenau-Region auf
Hauptzollamt Lörrach – Offenburg: Zoll deckt über 60 Fälle illegaler Beschäftigung in der Ortenau auf
Teaser: Hauptzollamt Lörrach – Offenburg – Drei Ermittlungsverfahren des Hauptzollamts Lörrach und der ... ▶ Weiterlesen
Veröffentlichungsdatum: 18. Dezember 2025, 23:15 Uhr
Schlagwörter: Wirtschaft, Finanzen, Banken & Versicherungen, Kriminalität & Justiz
Artikeltext: Zwei Unternehmen in Baden-Württemberg sind nach Ermittlungen wegen Verstößen gegen Arbeits- und Sozialversicherungsrecht mit Bußgeldern belegt worden. Ein Speditionsunternehmen in der Ortenau wurde zur Kasse gebeten, weil es Sozialabgaben nicht korrekt abgeführt hatte, während ein Gastwirt aus Kehl wegen ähnlicher Vergehen verurteilt wurde. Zudem entdeckten die Behörden in einem Gastronomiebetrieb im Gutachtal einen nicht angemeldeten ausländischen Arbeitnehmer ohne gültige Papiere.
Das Hauptzollamt Lörrach und die Staatsanwaltschaft Offenburg führten bis Ende des vergangenen Jahres drei separate Ermittlungsverfahren durch. Ein Verfahren richtete sich gegen die Speditionsfirma Müller GmbH, einen Logistikdienstleister mit Sitz in der Ortenau. Das Unternehmen hatte in 37 Fällen Sozialversicherungsbeiträge vorenthalten oder falsch abgeführt. Daraufhin verhängte die Behörde ein Bußgeld in Höhe von 9.800 Euro. Zudem hatte der Inhaber die branchenübliche Meldepflicht nicht fristgerecht erfüllt und einen Mitarbeiter nicht rechtzeitig angemeldet.
In einem weiteren Fall wurde ein Gastwirt aus Kehl wegen unterlassener oder unvollständiger Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen in 23 Fällen zu einer Strafe von 5.600 Euro verurteilt. Gegen dieselbe Person wurde zudem wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt ermittelt, was zu einer zusätzlichen Zahlung von 2.000 Euro sowie einem Verwaltungsgeld von 1.500 Euro führte. Unterdessen stellte sich heraus, dass ein Gastronomiebetrieb im Gutachtal einen ausländischen Arbeitnehmer ohne gültige Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltstitel beschäftigt hatte.
Die Ermittlungen führten zu mehreren Sanktionen wegen Nichteinhaltung von Arbeits- und Sozialversicherungsvorschriften. Sowohl das Speditionsunternehmen als auch der Gastwirt und der Gastronomiebetrieb mussten finanzielle Strafen zahlen. Die Behörden bestätigten, dass alle Vollstreckungsmaßnahmen bis Jahresende abgeschlossen wurden.