Haushaltskrise in Siegen-Wittgenstein: Kreistag scheitert an Finanzplan für 2026
Miriam AlbrechtHaushaltskrise in Siegen-Wittgenstein: Kreistag scheitert an Finanzplan für 2026
Kreistag von Siegen-Wittgenstein scheitert an Haushaltsverabschiedung für 2026
Bei einer langwierigen Sitzung am Freitag scheiterte der Kreistag von Siegen-Wittgenstein an der Verabschiedung eines Haushaltsplans für das Jahr 2026. Die Entscheidung zwingt den Kreis, vorläufig mit einem provisorischen Finanzrahmen zu wirtschaften – was Sorgen über Finanzierungslücken und Personalmangel in den kommenden Monaten schürt.
Im Mittelpunkt der Kontroverse stand ein Antrag der CDU, der die Besetzungsstopp für alle vakanten Stellen vorsah – mit Ausnahme von Notfällen. Landrat Andreas Müller (SPD) warnte, dass davon 108 Positionen in lokalen Dienstleistungsbereichen betroffen wären. Nach sechsstündiger Debatte scheiterte der Antrag, da sich herausstellte, dass er die rechtlichen Befugnisse des Kreistags überschritt.
Ohne einen genehmigten Stellenplan konnte kein formeller Haushalt beschlossen werden. Die Überziehungsmöglichkeiten des Kreises sind inzwischen nahezu erschöpft, und die verfügbaren Mittel reichen nicht bis zur nächsten Kreistagssitzung im Juni. Um die Finanzlücke zu schließen, wird der Kämmerer nun Gespräche mit Banken aufnehmen und beim Regierungsbezirk Arnsberg um Notfallhilfen nachsuchen.
Zudem beriet der Kreistag über die Finanzierung neuer Wanderrouten und weiterer lokaler Projekte. Doch ohne gültigen Haushalt bleiben alle nicht vertraglich gebundenen Ausgaben vorerst ausgesetzt. Sollte keine Einigung erzielt werden, kann die Bezirksregierung Arnsberg eingreifen und einen eigenen Haushalt verhängen – was die lokale Entscheidungshoheit einschränken würde.
Trotz der finanziellen Unsicherheit wird der Kreis seine vertraglichen Verpflichtungen weiter erfüllen. Die Verwaltung muss nun zusätzliche Mittel beschaffen, um Dienstleistungsausfälle bis zur nächsten Abstimmung zu vermeiden. Das Ergebnis wird entscheiden, ob die lokale Kontrolle über die Ausgaben erhalten bleibt oder an die übergeordneten Behörden übergeht.






