04 April 2026, 04:09

Gericht lehnt Auskunft über Halbgeschwister durch Samenspende ab

Eine detaillierte Abbildung einer alten Buchseite, die verschiedene Arten von Spermien zeigt, begleitet von erklärendem Text und Diagrammen.

Gericht lehnt Auskunft über Halbgeschwister durch Samenspende ab

Ein deutsches Gericht hat die Klage einer Frau abgewiesen, die Details über die Samenspenden ihres biologischen Vaters erfahren wollte. Die Klägerin, die durch eine Spende gezeugt wurde, begehrte Auskunft darüber, wie viele Halbgeschwister sie möglicherweise hat. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main wies ihre Klage ab und begründete dies damit, dass es für ihren Antrag keine rechtliche Grundlage gebe.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine Frau, die Informationen über die Samenspenden ihres leiblichen Vaters suchte. Sie verlangte Aufzeichnungen darüber, wie oft sein Sperma verwendet worden war, wie viele Lebendgeburten daraus resultierten und wie viele geplante Schwangerschaften es gab. Aus den Gerichtsakten ging hervor, dass derselbe Spender bis 2013 mindestens 21 Kinder durch Samenspenden gezeugt hatte.

Das Gericht erkannte zwar ihr Recht an, ihre biologische Abstammung zu kennen, entschied jedoch, dass sich dieses nicht auf die von ihr geforderten Einzelheiten erstrecke. Es stellte fest, dass es keine gesetzliche Verpflichtung für den behandelnden Arzt gebe, die Häufigkeit der Verwendung des Spenderspermas offenzulegen. Nach Auffassung der Richter gewährt das deutsche Samenspenderregistergesetz ein solches Auskunftsrecht nicht.

Zudem verwies das Gericht darauf, dass selbst bei einer Herausgabe der Informationen der Klägerin dies nicht dabei helfen würde, Kontakt zu möglichen Halbgeschwistern aufzubauen. Die Entscheidung wurde daher für rechtskräftig erklärt, ohne Möglichkeit einer Berufung.

Das Urteil bestätigt, dass die Aufzeichnungen über die Verwendung von Spendersamen nach geltendem Recht vertraulich bleiben. Der Antrag der Klägerin auf Auskunft über ihre Halbgeschwister wurde aus rechtlichen Gründen abgelehnt. Der Fall schafft einen Präzedenzfall für ähnliche Streitigkeiten, die von durch Samenspenden gezeugten Personen angestrengt werden.

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