23 May 2026, 04:12

Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht

Grüne Schedlich gewinnt Prozess gegen Gelbhaar

Gericht gibt Klara Schedlich in #MeToo-Streit gegen Stefan Gelbhaar recht

Ein Berliner Gericht hat im Rechtsstreit zwischen der Grünen-Politikerin Klara Schedlich und dem ehemaligen Bundestagsabgeordneten Stefan Gelbhaar zugunsten Schedlichs entschieden. Im Mittelpunkt des Verfahrens standen #MeToo-Vorwürfe, die Gelbhaar über Jahre hinweg als falsch zurückgewiesen hatte. Das Urteil markiert eine bedeutende Wende in einem Skandal, der Gelbhaar seine sichere Nominierung für die Wiederwahl kostete.

Der Konflikt begann, als der Rundfunksender RBB #MeToo-Vorwürfe gegen Stefan Gelbhaar ausstrahlte. Viele dieser Behauptungen wurden später als unbelegt eingestuft, woraufhin der Sender eine öffentliche Entschuldigung veröffentlichte. Gelbhaar wies die Vorwürfe stets als haltlos zurück, doch die Kontroverse zwang ihn Anfang 2025 zum Ausscheiden aus dem Parlament.

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Die Grünen-Politikerin Klara Schedlich hatte ihrerseits in einer eidesstattlichen Versicherung für den RBB Aussagen zu Gelbhaar gemacht. Das Oberlandesgericht Hamburg urteilte nun, dass sie bestimmte Behauptungen über ihn rechtmäßig wiederholen dürfe. Zwar räumte das Gericht widersprüchliche Darstellungen ein, sprach Schedlich jedoch letztlich das Recht zu – ein juristischer Erfolg für sie.

Die Folgen der Vorwürfe hatten Gelbhaar bereits seinen sicheren Listenplatz für die Bundestagswahl gekostet. Trotz der späteren Rücknahme mehrerer Behauptungen war der Schaden für seine politische Karriere nicht mehr rückgängig zu machen.

Das Urteil ermöglicht es Schedlich, an ihren Aussagen festzuhalten, ohne rechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen. Gelbhaar, der sich in diesem Jahr aus der Politik zurückgezogen hat, bleibt bei seiner Unschuldsbeteuerung. Der Fall zeigt, welch nachhaltige Wirkung öffentliche Vorwürfe entfalten können – selbst wenn einige später widerrufen oder widerlegt werden.

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