Gärtnerei-Betreiber entgeht Strafe nach Sozialbetrug mit 10.000 Euro Nachzahlung
Paul MüllerGärtnerei-Betreiber entgeht Strafe nach Sozialbetrug mit 10.000 Euro Nachzahlung
Ein Gärtereibetreiber aus dem Raum Freiburg ist einer Strafverfolgung entgangen, nachdem er Mitarbeiter nicht angemeldet und keine Sozialabgaben gezahlt hatte. Das Verfahren wurde gegen die Auflage eingestellt, dass er 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zahlt und 10.000 Euro an ausstehenden Beiträgen begleichen muss.
Die Ermittlungen begannen, nachdem eine routinemäßige Polizeikontrolle zwei nicht gemeldete Beschäftigte in einem Firmenfahrzeug aufgedeckt hatte. Weitere Prüfungen des Hauptzollamts Lörrach ergaben, dass auch ein dritter ausländischer Arbeitnehmer – der in einem Restaurant in Offenburg und einer Bäckerei in Kehl tätig war – vermutlich nicht angemeldet war.
Die Staatsanwaltschaft strebte zunächst einen Strafbefehl wegen 30 Fällen von Lohnvorenthaltung und Untreue an. Die Behörden stellten fest, dass die erfassten Umsätze des Betriebs nicht mit der gemeldeten Mitarbeiterzahl übereinstimmten, was auf eine Untererfassung hindeutete. Der Inhaber hatte über einen Zeitraum von etwa 2,5 Jahren für mehrere Beschäftigte entweder keine Sozialabgaben abgeführt oder diese zu niedrig berechnet.
Das Amtsgericht Freiburg stellte das Verfahren später ein. Statt einer Strafe musste der Angeklagte 1.800 Euro an einen gemeinnützigen Verein zahlen und die 10.000 Euro an fehlenden Beiträgen nachträglich entrichten.
Der Fall zeigt die Folgen auf, wenn Arbeitnehmer nicht angemeldet und gesetzliche Sozialabgaben vorenthalten werden. Der Betriebsinhaber konnte weitere rechtliche Konsequenzen abwenden, indem er die finanziellen Auflagen des Gerichts erfüllte. Die Zollbehörden hatten zuvor Abweichungen zwischen der gemeldeten Belegschaft und den tatsächlichen Umsätzen festgestellt.