25 April 2026, 04:08

Freiburg gewinnt Rechtsstreit um strittige Gehwegparkplätze in der Reichsgrafenstraße

Lange Reihe von Polizeiwagen auf einer Straße vor dem Brandenburger Tor geparkt mit Menschen auf Fahrrädern und Barrieren, Bäume an den Seiten und ein Tor mit Statuen im Hintergrund.

Freiburg gewinnt Rechtsstreit um strittige Gehwegparkplätze in der Reichsgrafenstraße

Klage gegen Entfernung von Gehwegparkplätzen in Freiburg abgewiesen

Eine Klage gegen die Abschaffung von etwa 15 Parkplätzen auf dem Gehweg der Reichsgrafenstraße in Freiburg ist gescheitert. Das Verwaltungsgericht gab der Stadt recht und bestätigte damit verschärfte Parkregelungen. Die Entscheidung fällt in eine Zeit, in der viele Kommunen den Vorrang für Fußgängerinnen und Fußgänger gegenüber parkenden Fahrzeugen stärken.

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Ausgelöst wurde der Rechtsstreit, als eine Anwohnerin gegen den Beschluss der Stadt klagte, langjährig geduldete Gehwegparkplätze zu streichen. Die Klägerin argumentierte, Freiburg habe die Interessen von Autofahrenden und Fußgängern nicht angemessen abgewogen. Zudem wandte sie sich gegen die Einführung eines absoluten Halteverbots in dem Bereich.

Das Gericht wies beide Einwände zurück und berief sich dabei auf die Richtlinie gegen illegales Parken des baden-württembergischen Verkehrsministeriums aus dem Jahr 2020. Diese schreibt Kommunen vor, Parkvorschriften konsequenter durchzusetzen und Verstöße einheitlich zu ahnden. Die Stadtverwaltung begrüßte das Urteil und betonte, dass Anwohner keinen rechtlichen Anspruch auf Parkplätze in Wohnumfeldnähe hätten.

In seiner Begründung verwies das Gericht auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2024. Dieses bestätigt zwar, dass Bürgerinnen und Bürger von Behörden Maßnahmen verlangen können, wenn Gehwege durch Falschparker massiv blockiert werden. Gleichzeitig stellt es jedoch klar, dass Städte weitreichende Befugnisse haben, öffentlichen Raum umzugestalten – vorausgesetzt, sie würdigen die Belange aller Verkehrsteilnehmenden transparent.

Die Klägerin kündigte an, die Zulassung der Revision zu beantragen. Scheitert dieser Schritt, könnte der Fall vor das Bundesverfassungsgericht gelangen.

Das Urteil stärkt Freiburgs Spielraum, Parkmöglichkeiten dort einzuschränken, wo Gehwege beeinträchtigt werden. Zudem setzt es Maßstäbe dafür, wie Kommunen ihre Entscheidungen bei der Neuaufteilung von Straßenraum dokumentieren müssen. Vorerst bleiben die 15 Parkplätze in der Reichsgrafenstraße gesperrt.

Quelle