Festnahme am Bahnhof Rastatt: Pfefferspray und Haftbefehl führen zu Untersuchungshaft
Paul MüllerFestnahme am Bahnhof Rastatt: Pfefferspray und Haftbefehl führen zu Untersuchungshaft
Ein 53-jähriger Deutscher ist am Bahnhof Rastatt vorläufig festgenommen worden, nachdem die Polizei bei einer Routinekontrolle eine illegale Pfefferspraydose in seiner Tasche entdeckt hatte. Die Überprüfung brachte weitere rechtliche Probleme mit sich, als die Beamten feststellten, dass gegen den Mann zudem ein Haftbefehl wegen schwerer Körperverletzung vorlag.
Die Bundespolizei hatte den Mann während einer standardmäßigen Personenkontrolle am Rastatter Bahnhof angehalten. Bei der Durchsuchung seiner Sachen stießen die Beamten auf eine nicht zugelassene Pfefferspraydose – ein Verstoß gegen Deutschlands strenges Waffengesetz. Anschließend stellte sich heraus, dass gegen ihn ein offener Haftbefehl wegen gefährlicher Körperverletzung bestand.
Der Festgenommene wurde in Gewahrsam genommen und später dem Amtsgericht Rastatt vorgeführt. Der Richter ordnete Untersuchungshaft an, woraufhin der Beschuldigte in eine Justizvollzugsanstalt überstellt wurde. Ihm drohen nun zusätzliche Anklagepunkte wegen des Verstoßes gegen das Waffenrecht.
Ähnliche Fälle zeigen, dass die Behörden in ganz Deutschland konsequent gegen Waffenbesitz vorgehen. So wurde in Berlin-Mariendorf ein 42-Jähriger wegen des Besitzes einer Schrotflinte, verbotener Waffen und einer Machete festgenommen. In Chemnitz mussten sich zwei Männer im Alter von 32 und 37 Jahren wegen des Mitführens von Messern und einer Attrappe einer Schusswaffe einem Ordnungswidrigkeitenverfahren stellen.
Der Mann bleibt bis auf Weiteres in Untersuchungshaft, während die Ermittlungen andauern. Sein Fall reiht sich ein in eine Serie von Festnahmen nach dem deutschen Waffengesetz, bei dem selbst kleinere Verstöße schwerwiegende juristische Konsequenzen nach sich ziehen können. Das Urteil in seinem Prozess wird zeigen, ob weitere Strafen verhängt werden.






