Falschbehauptung der AfD entfacht Streit um Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete
Ida SchmitzFalschbehauptung der AfD entfacht Streit um Sozialleistungen für ukrainische Geflüchtete
Eine aktuelle Aussage von Markus Frohnmaier, Spitzenkandidat der AfD, hat eine Debatte über die Sozialleistungsregeln für ukrainische Geflüchtete in Deutschland ausgelöst. Er behauptete, Ukrainer mit Schutzstatus könnten bis zu sechs Monate ins Ausland reisen, ohne ihre Leistungen zu verlieren. Offizielle Unterlagen belegen jedoch, dass es dafür keine Grundlage gibt.
Die Kontroverse entsteht zu einem Zeitpunkt, an dem Deutschland plant, die Anspruchsvoraussetzungen für Bürgergeld für neu ankommende Ukrainer ab dem nächsten Jahr zu verschärfen.
Frohnmaiers Äußerung, die er in den sozialen Medien veröffentlichte, ließ den Eindruck entstehen, ukrainische Geflüchtete könnten das Bürgergeld auch bei längeren Aufenthalten im Ausland weiterbeziehen. Dies löste Kritik aus – viele Nutzer zweifelten die Richtigkeit der Aussage an. Tatsächlich bestätigt das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS), dass die Zahlungen in der Regel nach drei Wochen Auslandsaufenthalt eingestellt werden.
Die aktuellen Regelungen erlauben Ukrainern mit vorübergehendem Schutzstatus zwar, einmal jährlich für bis zu drei Wochen in ihr Heimatland zu reisen, ohne ihre Leistungen zu verlieren – vorausgesetzt, das Jobcenter stimmt zu. Eine sechsmonatige Abwesenheit ohne Konsequenzen ist jedoch nirgends vorgesehen. Die Position des Ministeriums widerspricht damit Frohnmaiers Behauptung, für die er auch keine rechtliche Grundlage nannte.
Weitere Änderungen stehen bevor: Ab dem 1. April 2025 werden neu ankommende ukrainische Geflüchtete keinen Anspruch mehr auf Bürgergeld haben, wie ein vom Kabinett beschlossener Gesetzentwurf vorsieht. Bis zum 1. Juli 2026 werden dann auch die bereits im System befindlichen Betroffenen in den Leistungsbezug nach dem Asylbewerberleistungsgesetz überführt – ein sogenannter Rechtskreiswechsel. Diese Anpassungen markieren eine schrittweise Reduzierung der Sozialleistungen für diese Gruppe.
Es gibt keine offiziellen Aufzeichnungen über eine AfD-Anfrage zu diesem Thema aus dem Februar 2024. In den Bundestagsdokumenten finden sich lediglich allgemeine Vorgänge sowie nicht damit zusammenhängende Berichte über die Parteiaktivitäten aus dem Jahr 2026.
Der Streit verdeutlicht die Unsicherheit über die Sozialleistungsansprüche ukrainischer Geflüchteter. Ab dem nächsten Jahr verlieren Neuankömmlinge den Zugang zum Bürgergeld, während bestehende Bezieher ab Mitte 2026 mit strengeren Regelungen konfrontiert werden. Frohnmaiers unbelegte Aussage hat die öffentliche Verunsicherung darüber verstärkt, wie Leistungen bei Auslandsaufenthalten gelten.