Ex-Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauchs nach demütigender Vernehmung verurteilt
Paul MüllerEx-Staatsanwalt wegen Amtsmissbrauchs nach demütigender Vernehmung verurteilt
Ein ehemaliger Zürcher Staatsanwalt ist nach einem Kontrollverlust während einer Vernehmung endgültig wegen Amtsmissbrauchs verurteilt worden. Der Fall betraf ein streitendes Paar im Jahr 2019, bei dem sein Verhalten später als unprofessionell und voreingenommen beschrieben wurde. Das Urteil ist nun rechtskräftig, nachdem er seine Berufung zurückgezogen hat.
Der Vorfall ereignete sich, als der eigentlich für schwere Gewaltverbrechen zuständige Staatsanwalt einen häuslichen Streit bearbeitete. Während der Befragung soll er das Paar als "Kindergärtler" bezeichnet und sich mit der Anwältin der Frau angelegt haben. Die Frau beschrieb die Vernehmung später als "demütigend", während ihre Anwältin dem Staatsanwalt vorwarf, er habe sich "selbst wie ein Krimineller" benommen und "psychologische Folter" ausgeübt.
Ein Kollege aus der Staatsanwaltschaft kritisierte ebenfalls das Verhalten seines ehemaligen Kollegen und nannte es "unprofessionell" mit klarer Voreingenommenheit. Das Zürcher Bezirksgericht verurteilte ihn schließlich wegen Amtsmissbrauchs zu einer bedingten Geldstrafe von 160 Tagessätzen à 90 Schweizer Franken. Zusätzlich wurde eine Busse von 400 Franken verhängt.
Der betroffenen Frau wurden 105 Franken als Entschädigung zugesprochen, vor allem zur Deckung ihrer Reisekosten.
Die Verurteilung ist nun endgültig, nachdem der ehemalige Staatsanwalt auf seine Berufung verzichtet hat. Der Fall zeigt die Konsequenzen von beruflichem Fehlverhalten in gerichtlichen Verfahren auf. Das Urteil umfasst sowohl finanzielle Sanktionen als auch einen offiziellen Verweis für sein Handeln.






