Ex-Polizist aus Narva gewinnt Teilprozess gegen Impf-Entlassung
Ein ehemaliger hochrangiger Polizeibeamter aus Narva hat in seinem Rechtsstreit um seine Entlassung einen Teilerfolg vor dem Staatsgericht erzielt. Alexander Urb, einst Leiter des Streifendienstes der Stadt, war Ende 2021 wegen seiner Weigerung, sich gegen COVID-19 impfen zu lassen, entlassen worden. Das Gericht urteilte, dass Urbs Entlassung aufgrund von Verfahrensfehlern rechtswidrig war. Ihm sei nicht ausreichend Zeit eingeräumt worden, um einen Arzt zu konsultieren, Alternativen zu prüfen oder eine fundierte Entscheidung zu treffen.
Zugleich bestätigte das Gericht das Recht der Polizei- und Grenzschutzbehörde, Impfungen auf Basis von Risikobewertungen vorzuschreiben. Die Impfpflicht selbst wurde damit als rechtmäßig eingestuft, doch die Art und Weise von Urbs Entlassung wurde kritisiert.
Die Behörde muss nun die Hälfte seiner Prozesskosten in Höhe von 3.176,24 Euro übernehmen. Zudem wurde Urbs Entschädigung von ursprünglich 18 Monatsgehältern auf lediglich drei Monatslöhne reduziert. Das Urteil macht deutlich, dass Impfvorschriften zwar Bestand haben können, bei Entlassungen jedoch faire Verfahren eingehalten werden müssen. Urb erhält damit nur eine begrenzte finanzielle Wiedergutmachung, während die Behörde einen Teil der Gerichtskosten tragen muss.






