Ermittlungen gegen Jonas Müller eingestellt: Staatsanwaltschaft stoppt Beleidigungsverfahren
Miriam AlbrechtErmittlungen gegen Jonas Müller eingestellt: Staatsanwaltschaft stoppt Beleidigungsverfahren
Keine Anklage gegen Jonas Müller: Staatsanwaltschaft Bamberg stellt Ermittlungen wegen Beleidigung ein
Jonas Müller, Betreiber des ÖRR-Blogs, muss sich wegen seiner Social-Media-Beiträge über Hamado Dipama nicht vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft Bamberg hat das Ermittlungsverfahren wegen übler Nachrede eingestellt. Müller bezeichnete die Entscheidung als Erleichterung, kritisierte jedoch das Verfahren als emotional belastend.
Im Mittelpunkt des Falls standen zwei Beiträge, die Müller Anfang 2024 auf X (ehemals Twitter) veröffentlicht hatte. Im ersten wies er darauf hin, dass Dipama mit einem Instagram-Post interagiert hatte, in dem weiße Menschen zunächst als "Neandertaler" bezeichnet worden waren – ein Begriff, der später geändert wurde. Im zweiten Beitrag äußerte er Zweifel, ob Dipama seinen Flüchtlingsstatus behalten könne, falls er 2025 nach Burkina Faso zurückkehre.
Müller bezeichnete die Ermittlungen als Einschüchterungsversuch, wies jedoch Vorwürfe zurück, es habe sich um einen gezielten Angriff auf seine Medienkritik gehandelt. Unterstützer starteten eine Notfall-Spendenaktion und sammelten 15.000 Euro, um seine Anwaltskosten zu decken.
Zwar begrüßte Müller das Ergebnis, doch verurteilte er die ungerechte Belastung durch Beleidigungsklagen. Seiner Ansicht nach könne allein das Verfahren kritische Berichterstattung abschrecken – selbst wenn es am Ende zu keiner Anklage komme.
Mit der Einstellung des Verfahrens ist die rechtliche Bedrohung für Müller abgewendet. Der Fall lenkte die Aufmerksamkeit auf die Herausforderungen, mit denen Journalisten und Blogger in Beleidigungsprozessen konfrontiert sind. Die gesammelten 15.000 Euro für seine Verteidigung werden nun die Kosten der Abwehr der Vorwürfe decken.






