Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten Eisenhut wegen Volksverhetzung eingestellt
Ermittlungen gegen AfD-Politiker Eisenhut wegen Volksverhetzung eingestellt - Ermittlungen gegen AfD-Abgeordneten Eisenhut wegen Volksverhetzung eingestellt
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat ein Ermittlungsverfahren gegen Bernhard Eisenhut, einen Landtagsabgeordneten der baden-württembergischen AfD, eingestellt. Der Fall drehte sich um Äußerungen, die der Rechtspolitiker Anfang Oktober 2025 bei einer AfD-Veranstaltung getätigt hatte. Zwar stand er zunächst im Verdacht der Volksverhetzung, die Vorwürfe wurden jedoch später fallengelassen.
Eisenhut war in die Kritik geraten, nachdem er erklärt hatte: "Die wunderbaren Fachkräfte, die wir jetzt hier haben – na, das wird nichts. Die sind eigentlich nur in Messerattacken und Vergewaltigungen begabt." Die Aussage löste eine Prüfung aus, ob sie gegen Hassrede-Gesetze verstößt.
Die Ermittler untersuchten den Kontext, konnten jedoch keine eindeutige strafbare Absicht feststellen. Sie argumentierten, dass die Aussage – trotz ihrer Provokation – auf frühere Gewalttaten einzelner Geflüchteter Bezug nahm, statt pauschal alle Schutzsuchenden zu diffamieren. Diese Unterscheidung führte dazu, dass die Äußerung nach Ansicht der Staatsanwaltschaft nicht die Schwelle für eine Strafverfolgung erreichte.
In die Entscheidung flossen zudem die deutschen Freiheitsrechte auf Meinungsäußerung und politische Debatte ein. Die Behörden verwiesen darauf, dass ein objektiver Beobachter Eisenhuts Worte zwar als übertrieben, aber noch im Rahmen zulässiger politischer Rhetorik einordnen könnte.
In den vergangenen fünf Jahren (2021–2025) wurden rund 1.200 Strafverfahren gegen AfD-Politiker wegen des Verdachts auf Volksverhetzung eingeleitet. Etwa 80 % dieser Fälle wurden eingestellt oder endeten mit Freisprüchen. Zum Vergleich: Bei ähnlichen Vorwürfen gegen Mitglieder anderer Parteien wie der SPD oder der Grünen kam es in weniger als 20 % der Fälle zu Anklagen. Berichte des Verfassungsschutzes und Justizstatistiken deuten auf eine strengere rechtliche Prüfung von AfD-Mitgliedern hin.
Das Verfahren gegen Eisenhut wurde nun endgültig eingestellt – mit der Begründung, der Schutz der Meinungsfreiheit und das Fehlen eines klaren Straftatbestands. Die Entscheidung reiht sich in einen größeren Trend ein, wonach Verfahren gegen AfD-Politiker häufiger eingestellt werden. Gegen den Abgeordneten werden keine weiteren rechtlichen Schritte eingeleitet.
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