31 March 2026, 00:10

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem Deutschland-Slogan

Eine detaillierte alte Karte von Weimar, Deutschland, die Straßen, Gebäude und Sehenswürdigkeiten zeigt, mit begleitendem Text über die Bevölkerung und bemerkenswerte Merkmale der Stadt.

Ermittlungen gegen "Achse des Guten" wegen umstrittenem Deutschland-Slogan

Deutsche Behörden ermitteln gegen das konservative Online-Magazin Achse des Guten wegen eines Artikels, der einen historischen politischen Slogan thematisiert. Den Anstoß gab eine Beschwerde über einen im Mai 2024 erschienenen Beitrag mit dem Titel "Auch Sozialdemokraten riefen 'Alles für Deutschland'". Der Fall wurde inzwischen an das Bayerische Landeskriminalamt (LKA) weitergeleitet und wird nun von der Staatsanwaltschaft Augsburg geprüft.

Ausgelöst wurde das Verfahren durch eine Anzeige einer namentlich nicht bekannten Person bei Hessen Gegen Hetze, einer Einrichtung zur Beobachtung illegaler Online-Inhalte, die mit dem Bundeskriminalamt (BKA) kooperiert. Der umstrittene Artikel untersuchte den Spruch "Alles für Deutschland" und verwies darauf, dass dieser von SPD und Zentrumspartei während der Weimarer Republik verwendet wurde – lange bevor ihn die NS-SA übernahm. Nach deutschem Recht ist die Verwendung verfassungsfeindlicher Symbole dann erlaubt, wenn sie der historischen oder bildungspolitischen Berichterstattung dient. Nun prüfen die Behörden, ob der Beitrag rechtliche Grenzen überschritten hat.

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Die Achse des Guten, eine liberal-konservative Plattform, die 2004 vom ehemaligen Spiegel-Journalisten Henryk M. Broder und dem Ex-Stern-Reporter Dirk Maxeiner gegründet wurde, sah sich bisher noch nie mit einem vergleichbaren juristischen Vorwurf konfrontiert. Die aktuelle Prüfung erfolgt vor dem Hintergrund einer anhaltenden Debatte über die heutige Verwendung des Slogans – insbesondere, nachdem der rechtsextreme AfD-Politiker Björn Höcke 2024 zweimal wegen der Verwendung in Reden zu Geldstrafen verurteilt worden war. Gerichte in Halle und München hatten den Spruch zuvor als NS-Symbol im Sinne des § 86a StGB eingestuft, doch Höckes Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) ist Stand März 2026 noch nicht entschieden.

Seit den Verurteilungen Höckes gab es keine neuen rechtlichen Präzedenzfälle, und über ähnliche Verfahren wurde nicht berichtet.

Das Ergebnis der Ermittlungen könnte klären, wie historische Bezüge zu umstrittenen Parolen künftig rechtlich bewertet werden. Derzeit liegt der Fall bei der Staatsanwaltschaft Augsburg, während die Achse des Guten auf eine Entscheidung über mögliche Konsequenzen wartet. Auch der noch ausstehende BGH-Beschluss in Höckes Fall könnte die künftige Auslegung der Slogan-Nutzung beeinflussen.

Quelle