Eritreerin gewinnt Rechtsstreit um abgelehnte Schweizer Einbürgerung
Lotta BrandtEritreerin gewinnt Rechtsstreit um abgelehnte Schweizer Einbürgerung
Eine junge Eritreerin hat ihren Einspruch gegen die Ablehnung ihrer Schweizer Einbürgerung gewonnen. Zunächst war ihr Antrag wegen kleinerer Vergehen, die sie als Jugendliche begangen hatte, abgelehnt worden. Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau entschied nun zu ihren Gunsten und bezeichnete die frühere Entscheidung als ungerecht.
Die Einbürgerungsbehörde des Grossen Rates (EBK) hatte ihren Antrag ursprünglich abgelehnt – mit Verweis auf zwei Vorfälle aus ihrer Jugend: Sie hatte im Alter von 15 Jahren Eier gegen ein Haus geworfen und an einem Klingelstreich teilgenommen. Beide Ereignisse lagen mehr als ein Jahr zurück, als die EBK ihren Fall prüfte.
Das Gericht urteilte, dass die Ablehnung allein aufgrund dieser Vergehen "willkürlich" gewesen sei. Die Vorfälle seien geringfügig, vereinzelt und Jahre zurückliegend, so die Begründung. Daraufhin sprach es der Frau die kantonale und kommunale Bürgerrechte zu, doch steht noch die bundesweite Genehmigung aus.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, sodass weitere Berufungen möglich bleiben. Die Entscheidung ermöglicht es der Frau jedoch, im Einbürgerungsverfahren voranzukommen. Sie besitzt nun kantonale und kommunale Bürgerrechte, doch der letzte Schritt hängt von den Bundesbehörden ab. Der Fall zeigt, wie jugendliche Fehltritte langfristige rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können.






