06 February 2026, 20:27

Die Grünen klagen gegen den Bundeshaushalt – und werfen der Regierung Verfassungsbruch vor

Eine alte deutsche Banknote mit einem grünen Stempel und Text, der den Nennwert angibt.

Grüne wollen gegen den Bundeshaushalt 2025 in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde einlegen - Die Grünen klagen gegen den Bundeshaushalt – und werfen der Regierung Verfassungsbruch vor

Die Grünen haben den Bundeshaushalt 2025 für verfassungswidrig erklärt und bereiten eine Klage vor. Im Mittelpunkt ihrer Beschwerde steht der 500-Milliarden-Euro-Sonderfonds für Infrastruktur- und Klimainvestitionen, dessen Mittel ihrer Ansicht nach zweckentfremdet wurden. Das Finanzministerium betont hingegen, der Haushalt halte sich vollumfänglich an das Grundgesetz.

Der als SVIK bekannte Sonderfonds war 2025 eingerichtet worden, um über zwölf Jahre hinweg die Klimaneutralität und den Infrastrukturausbau zu fördern. Von den 500 Milliarden Euro waren 300 Milliarden für Bundesprojekte vorgesehen, je 100 Milliarden für Länder und Kommunen. Die Gelder sollten in Schulen, Straßen, öffentlichen Nahverkehr, digitale Modernisierung, Klimaanpassung und Energieinfrastruktur fließen.

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Die Grünen werfen der Regierung vor, statt neuer Investitionen damit laufende Ausgaben zu decken. Die Mittel würden demnach für Konsumzwecke und fossile Projekte statt für Klimaschutz verwendet. Zwei unabhängige Rechtsgutachten stützen diese Position und bescheinigen dem Haushalt mehrfache Verstöße gegen das Grundgesetz.

FDP-Chef Christian Dürr bezeichnete den Vorstoß der Grünen als "fiskalpolitische Satire". Er kritisierte Kanzler Friedrich Merz, die Regierung nutze Kredite nur, um fehlende Strukturreformen zu verschleiern. Unterdessen riefen die Grünen Unterstützer und Umweltverbände auf, sich ihrer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe anzuschließen.

Während das Finanzministerium die Rechtmäßigkeit des Haushalts weiter verteidigt, treibt die Partei ihr Klagverfahren voran. Bei Erfolg könnte die Beschwerde zu einer Neuverteilung der Sonderfonds-Mittel führen. Der Fall wird in den kommenden Monaten vom Bundesverfassungsgericht geprüft.