Deutschland kehrt Heizungsgesetz radikal um – 65-Prozent-Regel fällt weg
Lotta BrandtDer Weg zum Heizungsgesetz: Was heute in Karlsruhe auf der Agenda steht? - Deutschland kehrt Heizungsgesetz radikal um – 65-Prozent-Regel fällt weg
Deutschlands umstrittenes Heizungsgesetz nimmt nach monatelangen politischen und juristischen Auseinandersetzungen eine weitere überraschende Wende. Die ursprüngliche Reform von 2024, die vorsah, dass neue Heizsysteme mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen müssen, stieß auf massiven Widerstand und wurde vor Gericht angefochten. Nun hat die neue Koalitionsregierung in einem radikalen Kurswechsel angekündigt, diese Regelung abzuschaffen.
Der Streit begann Anfang 2024, als die Ampel-Regierung das Gebäudeenergiegesetz (GEG-Reform) mit wenig Vorlauf einführte. Kritiker bemängelten das überstürzte Verfahren und warfen der Regierung vor, Abgeordneten und Bürgern keine Zeit für eine sachliche Debatte gelassen zu haben. Der ehemalige CDU-Politiker Thomas Heilmann zog vor das Bundesverfassungsgericht und rügte eine Verletzung seiner Rechte als Abgeordneter. Das Gericht setzte die Umsetzung des Gesetzes 2023 vorläufig aus, bis eine endgültige Entscheidung gefallen wäre.
Kernpunkt der Kontroverse war die Vorgabe, dass neu installierte Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Während die einen dies als unrealistische Belastung ansahen, betonten Befürworter die Notwendigkeit, um Öl- und Gasheizungen schrittweise abzuschaffen. Durch die Klage und den öffentlichen Widerstand verzögerte sich die Umsetzung bis September 2023, als das Gesetz schließlich in Kraft trat.
Nun vollzieht die neue schwarz-rote Koalition eine komplette Kehrtwende: Wie am Dienstagabend bekannt wurde, wollen die Koalitionspartner aus der Unionsfraktion und der SPD die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien streichen. Stattdessen soll ein überarbeitetes Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) Öl- und Gasheizungen weiter erlauben – allerdings unter der Auflage, schrittweise grüne Brennstoffe beizumischen, beginnend mit 10 Prozent ab 2029. Die Änderungen müssen jedoch mit den EU-Energierichtlinien vereinbar bleiben, darunter die Energieeffizienzrichtlinie für Gebäude (EPBD).
Eine endgültige Entscheidung des Verfassungsgerichts zu Heilmanns Beschwerde steht noch aus. Solche Verfahren ziehen sich in der Regel über Monate hin, sodass die rechtliche Unsicherheit bestehen bleibt – selbst wenn die Regierung ihren neuen Kurs bereits vorantreibt.
Die Wende bedeutet einen deutlichen Bruch mit der ursprünglichen, klimapolitisch ambitionierten Linie. Hauseigentümer erhalten nun mehr Spielraum bei der Wahl ihrer Heizsysteme, müssen aber langfristig auf Biobrennstoffe umsteigen. Die aktuelle Regierungsetwürfe versuchen, Bezahlbarkeit und Umweltziele in Einklang zu bringen – ob dies gelingt, hängt jedoch sowohl von den gerichtlichen Weichenstellungen als auch von der öffentlichen Akzeptanz ab.






