Bundesinnenministerium verbietet extremistische Gruppe "Muslim Interaktiv" nach jahrelangen Debatten
Paul MüllerBundesinnenministerium verbietet extremistische Gruppe "Muslim Interaktiv" nach jahrelangen Debatten
Im Mai 2024 stufte der Hamburger Verfassungsschutz die Gruppe „Muslim Interaktiv“ als „gesichert extremistisch“ ein. Die Entscheidung folgte auf monatelange politische Debatten über ihre Aktivitäten und mutmaßliche Verbindungen zu extremistischen Kreisen.
Die AfD brachte im Mai 2024 einen Antrag in den Bundestag ein, der ein bundesweites Verbot von „Muslim Interaktiv“ forderte. Am 13. Juni 2024 lehnten die Abgeordneten den Vorstoß mit großer Mehrheit ab. Unterstützung für die Ablehnung kam von CDU, SPD, FDP, Grünen und der Linken, während sich die BSW der Stimme enthielt.
Während der Debatte argumentierte der CDU-Abgeordnete Christoph de Vries, der AfD-Antrag sei überflüssig. Seine Partei habe bereits Maßnahmen gegen den politischen Islamismus ergriffen. Der BSW-Politiker Ali Al-Dailami kritisierte den AfD-Vorschlag scharf und warf der Partei vor, sie verbinde pauschal den Islam mit Extremismus, ohne klare Differenzierungen vorzunehmen.
Bereits im April 2024 hatte die Hamburger CDU ein landesweites Verbot der Gruppe gefordert. Der Antrag scheiterte jedoch am Widerstand von SPD und Grünen. Zur gleichen Zeit begann ein Video im Zusammenhang mit der Organisation in sozialen Netzwerken zu zirkulieren, das ursprünglich von einem Nutzer namens Baumann am 13. Juni 2024 auf Facebook gepostet worden war.
Anfang November 2025 erließ das Bundesinnenministerium schließlich ein Verbot gegen „Muslim Interaktiv“. Als Begründung führten die Behörden an, die Gruppe strebe die Durchsetzung des Islam als einziges gesellschaftliches Modell an und lehne die staatliche Autorität ab. Das Verbot setzt einem langwierigen politischen und juristischen Prozess ein Ende. „Muslim Interaktiv“ darf in Deutschland nicht mehr tätig sein. Die Maßnahme folgt auf die Einstufung als extremistische Organisation und wiederholte Forderungen mehrerer Parteien nach einem Einschreiten.
