08 April 2026, 04:08

Bundesapothekerkammer fordert harte Strafen gegen illegale Medikamenten-Rabatte aus dem Ausland

Alte deutsche Postkarte mit einer Briefmarke, die an Deutschland adressiert ist und den Text "Konzert-Luger-Konferenz-Kommunikation" und die Nummer "174097" trägt, in sehr gutem (VF) Zustand.

Bundesapothekerkammer fordert harte Strafen gegen illegale Medikamenten-Rabatte aus dem Ausland

Niederländische Versandapotheken bieten weiterhin illegale Rabatte auf verschreibungspflichtige Medikamente in Deutschland an – trotz strenger Preisbindungsvorschriften nach dem Sozialgesetzbuch (SGB V). Die Bundesapothekerkammer (ABDA) fordert nun schärfere Sanktionen, darunter Bußgelder von bis zu 300.000 Euro, um die Einhaltung dieser Regeln durchzusetzen.

Die ABDA hat einen Änderungsantrag zum SGB V vorgelegt, der hohe Strafen für Apotheken vorsieht, die unzulässige Rabatte oder Anreize auf verschreibungspflichtige Arzneimittel gewähren. Dem Plan zufolge soll das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) für die Durchsetzung zuständig sein, Strafen verhängen und Verstöße sogar mit einem Lieferstopp für gesetzlich Versicherte ahnden können.

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Bisher hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen auf Sanktionen gegen Versandapotheken verzichtet, aus Sorge vor möglichen Schadensersatzforderungen. Die ABDA argumentiert jedoch, dass einheitliche Arzneimittelpreise essenziell für die Patientensicherheit und die Aufrechterhaltung hoher Standards in der pharmazeutischen Versorgung seien.

Zusätzlich zu den Bußgeldern will der Verband bestehende vertragliche Strafen in formelle Sanktionen umwandeln. Parallel arbeitet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) an einer eigenen Apothekenreform, die unter anderem die persönliche Haftung von Apothekern abschaffen soll.

Mit ihren Vorschlägen zielt die ABDA darauf ab, Vollzugslücken zu schließen, indem sie dem BAS klare Befugnisse zur Ahndung von Verstößen einräumt. Falls die neuen Regeln verabschiedet werden, drohen Bußgelder von bis zu 300.000 Euro sowie der Ausschluss nicht konformer Apotheken von der Belieferung gesetzlich Versicherter. Zudem würde die Aufsicht von vertraglichen Vereinbarungen in einen verbindlichen Rechtsrahmen überführt.

Quelle