BREBAU zahlt 1,9 Millionen Euro Strafe für grobe DSGVO-Verstöße mit sensiblen Mieterdaten
Paul MüllerBREBAU zahlt 1,9 Millionen Euro Strafe für grobe DSGVO-Verstöße mit sensiblen Mieterdaten
BREBAU GmbH mit 1,9 Millionen Euro Strafe wegen Verstößen gegen die DSGVO belegt
Die BREBAU GmbH wurde zu einer Geldbuße in Höhe von 1,9 Millionen Euro verurteilt, weil sie personenbezogene Daten unter Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unsachgemäß verarbeitet hat. Das Unternehmen hatte ohne rechtliche Grundlage über 9.500 Datensätze von potenziellen Mietern gesammelt. Viele dieser Akten enthielten höchst sensible Informationen, deren Erhebung nur in Ausnahmefällen zulässig ist.
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfDI) verhängte die Strafe auf Basis von Artikel 83 der DSGVO. Eine Untersuchung ergab, dass BREBAU irrelevante Details wie Frisuren, Körpergeruch und persönliches Auftreten erfasst hatte. In mehr als der Hälfte der Fälle waren zudem besonders schützenswerte Daten enthalten, darunter Hautfarbe, ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung und Gesundheitsdaten.
Zudem behinderte das Unternehmen Auskunftsersuchen von Betroffenen, die wissen wollten, wie ihre Daten genutzt wurden. Die Landesbeauftragte Dr. Imke Sommer betonte, dass die DSGVO die Verarbeitung solcher sensiblen Daten nur in seltenen Ausnahmefällen gestatte. Das Gesetz diene als Schutz vor Diskriminierung, indem es unnötige Datensammlungen unterbinde.
Obwohl die ursprüngliche Strafe höher ausfiel, wurde sie aufgrund der Kooperationsbereitschaft von BREBAU im Aufsichtsverfahren reduziert. Die Behörden wiesen darauf hin, dass nicht erhobene Daten auch nicht missbraucht werden können.
Die 1,9-Millionen-Euro-Strafe unterstreicht die konsequente Durchsetzung der DSGVO. Unternehmen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherstellen. Verstöße können hohe Bußgelder und erhebliche Reputationsschäden nach sich ziehen.






