Blue Shield of California zahlt 300.000 Pfund Strafe für verweigerte Neugeborenenversorgung
Paul MüllerBlue Shield of California zahlt 300.000 Pfund Strafe für verweigerte Neugeborenenversorgung
Kalifornische Aufsichtsbehörden haben gegen die Krankenkasse Blue Shield of California eine Strafe in Höhe von 300.000 Pfund verhängt, weil sie zu Unrecht die Kostenübernahme für Neugeborenenversorgung verweigert hatte. Wie das Department of Managed Health Care (DMHC) bestätigte, müssen Krankenversicherungen die Behandlung von Neugeborenen im Rahmen der elterlichen Police abdecken. Die Strafen beziehen sich auf zwei getrennte Fälle, in denen der Versicherer seinen gesetzlichen Verpflichtungen nicht nachkam.
In einem Fall verweigerte Blue Shield 2022 die Kostenerstattung für ein neugeborenes Kind mit der Begründung, der Versicherungsschutz habe noch nicht begonnen – ein Verstoß gegen die landesweiten Vorschriften, wonach Neugeborene sofort in bestehende Familienversicherungen aufgenommen werden müssen.
In einem anderen Fall wurde ein im November 2021 geborenes Kind fälschlicherweise einer anderen Ärztegruppe zugewiesen. In der Folge wurden die Abrechnungen als „außerhalb des Netzes“ abgelehnt, sodass die Familie ohne angemessenen Versicherungsschutz blieb. Das DMHC betonte, dass solche Fehler frischgebackenen Eltern keine zusätzlichen Belastungen bereiten dürften.
Zudem versäumte es der Versicherer, sich wiederholende Beschwerden und Widersprüche in Zusammenhang mit diesen Ablehnungen angemessen zu bearbeiten. Nach kalifornischem Recht müssen Krankenkassen Mitgliederbeschwerden innerhalb von 30 Tagen klären – eine Frist, die Blue Shield nicht einhielt.
Die Krankenkasse akzeptierte die regulatorische Entscheidung und ergreift nun Korrekturmaßnahmen, um die festgestellten Mängel zu beheben. Versicherte in Kalifornien, denen die Erstattung für gedeckte Leistungen verweigert wurde, können Beschwerde bei ihrem Versicherer einreichen oder sich an das DMHC-Hilfszentrum wenden. Die Strafen unterstreichen, wie wichtig die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Neugeborenenversorgung ist.






