BGH prüft Schufa-Scoring: Wie transparent müssen Bonitätswerte sein?
Der Bundesgerichtshof (BGH) prüft derzeit einen Rechtsstreit über die Transparenz des Schufa-Scoring-Systems. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob Verbraucher:innen nach den Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Recht darauf haben, nachzuvollziehen, wie ihre Bonitätswerte berechnet werden. Fünf Kläger:innen haben das Unternehmen verklagt und argumentieren, die bisherigen Erklärungen seien unzureichend.
Im März 2023 führte die Schufa ein neues Scoring-Modell ein, das auf einer standardisierten Skala von 100 bis 999 basiert. Dieses Modell stützt sich auf zwölf klar definierte Kriterien, wodurch für Verbraucher:innen leichter erkennbar ist, welche Faktoren ihre Bonität beeinflussen. Das Unternehmen plant, das alte, komplexere System bis Ende 2028 vollständig abzulösen.
Das Oberlandesgericht Dresden hatte zuvor entschieden, dass die Offenlegungen der Schufa nicht ausreichen. Es begründete dies damit, dass Verbraucher:innen die zentralen Faktoren und deren Gewichtung im Scoring-Prozess nachvollziehen können müssen. Nun muss der BGH klären, ob die aktuellen Informationen der Schufa den DSGVO-Transparenzanforderungen für automatisierte Entscheidungsfindung genügen.
Das Gericht wird zudem entscheiden, ob Verbraucher:innen ein weitergehendes Recht darauf haben, die Logik hinter ihren Bonitätswerten zu verstehen. Dazu gehört auch die Klärung, welche Details die Schufa offenlegen muss, wenn ihr Scoring vertragsrelevante Entscheidungen wie Kreditvergaben beeinflusst.
Das Urteil könnte richtungsweisend dafür werden, wie Auskunfteien und andere datenbasierte Systeme ihre Entscheidungsprozesse offenlegen müssen. Es könnte zudem künftige Transparenzstandards für automatisierte Bewertungen nach der DSGVO prägen. Zwar zielt das neue Schufa-Modell darauf ab, einige Bedenken auszuräumen – doch die gerichtliche Entscheidung wird die rechtlichen Erwartungen für die Zukunft maßgeblich bestimmen.






