BGH entscheidet über Balkonsanierung: Wer trägt die Verantwortung in der WEG?
Miriam AlbrechtBröckelnde Balkone: Eigentümerstreit von der Ostsee bis zum Bundesgerichtshof - BGH entscheidet über Balkonsanierung: Wer trägt die Verantwortung in der WEG?
Ein Rechtsstreit um Balkonsanierungen in einer Wohnanlage an der Ostsee hat nun Deutschlands höchstes Zivilgericht erreicht. Im Mittelpunkt steht die Frage, ob eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dringende Reparaturen anordnen darf, wenn einzelne Eigentümer sich weigern zu handeln. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun eine Revision zugelassen und den Fall als "eine äußerst wichtige Frage, die unzählige Wohnungseigentümergemeinschaften in ganz Deutschland betrifft", bezeichnet.
Der Konflikt begann, als Teile eines Balkons in der Anlage abbröckelten und die Situation "wirklich verzweifelt" wurde. Die Eigentümergemeinschaft ließ ein Gutachten mit drei Sanierungsvorschlägen erstellen, doch keiner der Pläne fand auf der Eigentümerversammlung 2022 eine Mehrheit. Ein Eigentümer zog daraufhin vor Gericht und argumentierte, die Gemeinschaft müsse befugt sein, einzugreifen und Schäden zu verhindern. Die unteren Instanzen wiesen die Klage ab, woraufhin die Revision beim BGH eingereicht wurde.
Kern des Streits ist die Teilungserklärung des Objekts, die vorsieht, dass jeder Eigentümer für die Instandhaltung seines eigenen Balkons auf eigene Kosten verantwortlich ist. Der Anwalt des Klägers besteht jedoch darauf, dass die Gemeinschaft ihre Fürsorgepflicht nicht vollständig abgeben könne, wenn Sicherheitsrisiken die gesamte Gemeinschaft betreffen. Der BGH hat zu solchen Fällen noch nicht direkt entschieden, doch die bestehende Rechtsprechung deutet darauf hin, dass strukturelle Balkonelemente – wie wasserdichte Oberflächenbeläge – nach §§ 14, 16 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) in der gemeinsamen Verantwortung der Eigentümergemeinschaft liegen.
Das Gericht muss nun klären, inwieweit individuelle Vereinbarungen kollektive Sicherheitsverpflichtungen außer Kraft setzen können. Ein Urteil wird für den 24. April erwartet.
Die Entscheidung des BGH wird zeigen, ob Wohnungseigentümergemeinschaften Sanierungen an Balkonen durchsetzen können, die als Risiko für die Gemeinschaft eingestuft werden. Das Ergebnis wird bundesweit Präzedenzfall für ähnliche Konflikte schaffen. Bis dahin bleibt die Ostsee-Anlage in der Schwebe – mit ungelösten Sicherheitsfragen.






