Betrugsprozess in Freiburg: 60.000 Euro Corona-Hilfen erschlichen und Löhne vorenthalten
Lotta BrandtBetrugsprozess in Freiburg: 60.000 Euro Corona-Hilfen erschlichen und Löhne vorenthalten
Am 30. März 2026 muss sich ein 49-jähriger Mann vor dem Landgericht Freiburg wegen des Verdachts auf Betrug und Lohnvorenthaltung verantworten. Zu den Vorwürfen zählen die rechtswidrige Erschleichung von Corona-Hilfsgeldern sowie die vorenthaltene Anmeldung von Beschäftigten bei den Sozialversicherungsträgern. Die Verhandlung beginnt um 9 Uhr; die finanziellen Verfehlungen sollen sich über einen Zeitraum von fast zwei Jahren erstrecken.
Der Angeklagte wird beschuldigt, im Frühjahr 2020 einen betrügerischen Antrag auf COVID-19-Soforthilfen gestellt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft soll er auf diese Weise rund 60.000 Euro an staatlichen Mitteln durch falsche Angaben erschlichen haben.
Zwischen März 2020 und November 2021 habe er zudem mehrere Arbeitnehmer beschäftigt, ohne sie ordnungsgemäß anzumelden. Dadurch seien Sozialabgaben in Höhe von etwa 188.000 Euro vorenthalten worden.
Weitere Vorwürfe umfassen die wiederholte Vorenthaltung und Veruntreuung von Löhnen während desselben Zeitraums. Im Mittelpunkt des Verfahrens stehen finanzielle Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit seinen geschäftlichen Aktivitäten in Freiburg.
Im Prozess werden die Vorwürfe des Subventionsbetrugs, der vorenthaltenen Sozialabgaben und der Lohnvorenthaltung geprüft. Bei einer Verurteilung drohen dem Angeklagten Strafen für die Gesamtzahl der Taten. Das Gericht wird Beweise sowohl zu den Corona-Hilfsgeldern als auch zu den Verstößen im Arbeitsrecht auswerten.






