Berliner Gericht stoppt fragwürdige Apotheken-Kooperationen mit Gesundheitsplattformen
Ida SchmitzBerliner Gericht stoppt fragwürdige Apotheken-Kooperationen mit Gesundheitsplattformen
Ein aktuelles Urteil des Landgerichts Berlin II wirft Fragen über die Zusammenarbeit von Apotheken mit digitalen Gesundheitsplattformen auf. Die Entscheidung unterstreicht mögliche rechtliche Risiken für Apotheken, die mit Diensten kooperieren, die Patienten gezielt an bestimmte Apotheken vermitteln. Im Kern geht es darum, ob solche Partnerschaften das Prinzip der freien Apothekenwahl für Patienten untergraben.
Das Gericht stellte fest, dass die Online-Plattform DoktorABC gegen geltendes Recht verstoßen hat, indem sie verschreibungspflichtige Medikamente für spezifische Erkrankungen beworben hat. Solche Werbung ist weitgehend verboten – ebenso wie die Bewerbung von Lifestyle-Produkten oder medizinischem Cannabis. Zudem hieß es in dem Urteil, dass Apotheken, die Daten mit solchen Plattformen teilen, für unzulässige Werbung haftbar gemacht werden könnten – selbst wenn sie die Inhalte nicht selbst erstellt haben.
Der Apothekerverband Nordrhein (AKNR) warnte, dass Apotheken die Rechtmäßigkeit dieser Plattformmodelle sorgfältig prüfen müssten. Bei Verstößen sollten sie die Zusammenarbeit umgehend beenden, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Der AKNR verwies dabei auf ein jüngstes Urteil des Bundesgerichtshofs im Fall Bloomwell, das bestätigte, dass Werbeverbote für gesamte Medikamentenkategorien gelten – nicht nur für einzelne Produkte.
Als Reaktion kündigte der AKNR an, das aktuelle Urteil zu analysieren und weitere rechtliche Schritte zu prüfen. Ziel sei es, Geschäftsmodelle anzugreifen, die außerhalb der gesetzlichen Vorgaben operieren, und sicherzustellen, dass Apotheken die strengen Werberegeln einhalten.
Das Urteil bestätigt, dass Apotheken nicht mit Plattformen zusammenarbeiten dürfen, die Patienten gezielt an sie vermitteln oder verschreibungspflichtige Arzneimittel bewerben. Bei Verstößen drohen rechtliche Konsequenzen – unabhängig davon, ob die Apotheken die Werbung direkt steuern. Die Entscheidung wird voraussichtlich dazu führen, dass Apotheken ihre Partnerschaften mit digitalen Gesundheitsdiensten neu bewerten müssen.






