Berlin und Villingen-Schwenningen führen ab April 2026 Terminpflicht ein
Lotta BrandtBerlin und Villingen-Schwenningen führen ab April 2026 Terminpflicht ein
Ab April 2026: Ausländerbehörde Berlin und Standesamt in Villingen-Schwenningen nur noch mit Termin
Ab dem 1. April 2026 stellen die Ausländerbehörde Berlin und das Standesamt der Stadt Villingen-Schwenningen auf ein reines Terminmodell für persönliche Vorsprachen um. Die Umstellung folgt auf Jahre steigender Nachfrage, da das wachsende Einwohneraufkommen zu längeren Wartezeiten und Verzögerungen geführt hat. Die Behörden versprechen sich von der Neuregelung schnellere und effizientere Abläufe für alle Beteiligten.
Künftig müssen Bürgerinnen und Bürger vor einem Besuch in beiden Ämtern einen Termin vereinbaren. Ohne Voranmeldung wird der Zutritt nur noch in absoluten Ausnahmefällen möglich sein. Die Termine können jedoch auch außerhalb der regulären Öffnungszeiten flexibel gebucht werden, um individuellen Bedürfnissen gerecht zu werden.
Beide Behörden bleiben weiterhin per E-Mail, Post und über Online-Formulare erreichbar. Auf der städtischen Website stehen bereits jetzt digitale Lösungen für viele Standardanliegen zur Verfügung. Durch die Reduzierung spontaner Besuche können die Mitarbeiter sich besser auf jeden Einzelfall vorbereiten und so Wartezeiten verkürzen.
Die Umstellung entspricht einem bundesweiten Trend: Zahlreiche andere Städte wie Pforzheim, Dresden oder Rosenheim haben ähnliche Systeme bereits eingeführt. Ziel ist es, den Service für die Bürger zu vereinfachen und gleichzeitig die Verwaltungsteams zu entlasten.
Das terminbasierte Modell soll vor allem lange Schlangen und unvorhersehbare Wartezeiten vermeiden. Davon profitieren sowohl die Besucher durch kürzere, planbarere Aufenthalte als auch die Mitarbeiter, die ihre Arbeitsabläufe effizienter gestalten können. Die Änderung tritt im April 2026 in Kraft – digitale und postalische Dienstleistungen bleiben weiterhin für diejenigen verfügbar, die nicht persönlich erscheinen können.






