08 May 2026, 18:09

Beamtenbund attackiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und unfair

Eine Liniengrafik, die die Löhne in den Vereinigten Staaten zeigt, mit begleitendem erklärendem Text.

Beamtenbund attackiert Besoldungsreform als verfassungswidrig und unfair

Deutscher Beamtenbund (DBB) fordert grundlegende Überarbeitung des Besoldungsreform-Entwurfs

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) hat umfassende Nachbesserungen am Regierungsentwurf für die Besoldungsreform angemahnt. Zwar begrüßt der Verband die grundsätzlichen Gehaltserhöhungen, kritisiert jedoch zentrale Teile des Vorhabens als verfassungswidrig.

Die von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) vorgelegten Reformpläne sehen vor, die Einstiegsgehälter im Bundesdienst zu erhöhen, indem neue Beamte direkt in die zweite Besoldungsstufe eingruppiert werden. Besonders umstritten ist die Abschaffung des sogenannten „Alleinverdiener-Prinzips“. Stattdessen geht der Entwurf von einem fiktiven Partnereinkommen von rund 20.000 Euro pro Jahr aus – eine Regelung, die Kritiker als ungerecht brandmarken. Vertreter des öffentlichen Dienstes argumentieren, dass diese Berechnungsgrundlage auf Faktoren beruht, die der Einzelne nicht beeinflussen kann, und daher rechtlich bedenklich sei.

Für Beamte der höheren Besoldungsgruppe B fallen die geplanten Erhöhungen geringer aus als für Beschäftigte der unteren A-Gruppen. Der DBB verweist auf eine Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4, die die geforderte „Differenzierungsregel“ nicht erfülle. Der Verband fordert eine „kritische Überprüfung“ dieser Ungleichheiten und warnt, dass sie gegen verfassungsrechtliche Grundsätze verstoßen – sowohl gegen das „Leistungsprinzip“ als auch gegen die „Differenzierungsvorgaben“.

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Das Innenministerium hat sich bisher nicht zu den Diskrepanzen in der B-Besoldung geäußert. Der DBB hingegen besteht darauf, dass der aktuelle Entwurf faire Gehaltsstrukturen untergräbt und dringend korrigiert werden müsse.

Im Kern richten sich die Bedenken des Verbandes gegen zwei Punkte: die Annahme eines fiktiven Partnereinkommens und die ungleichen Erhöhungen zwischen den Besoldungsgruppen. Sollte die Reform in dieser Form umgesetzt werden, drohen Klagen wegen Verstößen gegen verfassungsrechtliche Besoldungsgrundsätze.

Mit seinen Forderungen setzt der DBB die Regierung nun unter Zugzwang, den Entwurf vor dem weiteren Verfahren nachzubessern.

Quelle