BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus
Apotheken in Baden-Württemberg müssen sich auf neue Abrechnungsregeln für Rezepte einstellen
Ab dem 1. Januar 2026 gelten für Apotheken in Baden-Württemberg neue Vorschriften bei der Abrechnung von Rezepten. Dann dürfen sie E-Rezepte nicht mehr direkt bei der AOK einreichen oder Papierrezepte über Abrechnungsstellen auf Kosten der Krankenkasse einreichen. Die Änderungen sind Folge einer Umstellung in der Bearbeitung und Bezahlung von Leistungsansprüchen in der Region.
Bisher erhielten große Abrechnungsstellen von der AOK Vorabzahlungen. Doch die Krankenkasse beendete ihre Verträge mit den Abrechnungsdienstleistern – darunter Arvato, eine Tochter der Bertelsmann-Gruppe – bis zum 30. September 2025. Arvato hatte seine Abrechnungsdienste für die AOK bereits im März 2023 eingestellt.
Nach der neuen Regelung müssen sich Apotheken entscheiden: Sie können entweder selbst abrechnen oder für alle Leistungen eines Monats eine einzige Abrechnungsstelle nutzen – eine Mischung beider Methoden ist nicht erlaubt. Die Krankenkassen werden künftig Vorabzahlungen in Höhe von 90 Prozent des durchschnittlichen Abrechnungsbetrags der letzten drei Monate leisten. Diese Zahlungen müssen bis zum dritten Tag eines jeden Monats bei der Abrechnungsstelle eingehen, der Restbetrag ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungseingang fällig. Ab August 2026 gibt es für Apotheken nur noch begrenzte Flexibilität: Pro Abrechnungsmonat dürfen sie maximal drei Direktrechnungen einreichen. Größere Apotheken mit einem monatlichen Bruttoabrechnungsvolumen von mindestens 500.000 Euro können weiterhin direkt von der Krankenkasse Vorabzahlungen erhalten. Allerdings können Abrechnungsstellen auch frühere Vorabzahlungen anbieten, wenn sie dies wünschen. Der Arzneimittelversorgungsvertrag (AVV) wurde aktualisiert, um diese Änderungen durchzusetzen und sicherzustellen, dass alle Abrechnungen über einen einzigen Kanal laufen.
Die neuen Regeln treten 2026 voll in Kraft und verändern die Art und Weise, wie Apotheken Rezepte und Zahlungen abwickeln. Abrechnungsstellen erhalten keine Vorauszahlungen mehr von der AOK, während Apotheken nun strengere Einreichungsvorschriften beachten müssen. Die Änderungen zielen darauf ab, die Abrechnungsprozesse zu vereinfachen, erfordern jedoch Anpassungen von Apotheken und Krankenkassen gleichermaßen.

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