06 March 2026, 14:13

Bauarbeiter in Freiburg um 350.000 Euro betrogen – Scheinselbstständigkeit aufgedeckt

Ein schwarzes und weißes Schild an einem Gebäude trägt die Aufschrift "Bitte nicht verschmutzen - Verursacher werden verfolgt - Kein Abladen".

Bauarbeiter in Freiburg um 350.000 Euro betrogen – Scheinselbstständigkeit aufgedeckt

Ein 72-jähriger Bulgare ist wegen der Ausbeutung von Arbeitnehmern durch ein Schein-Partnerschaftsmodell zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Der in Freiburg untersuchte Fall betraf 21 bulgarische Bauarbeiter, denen Löhne und Sozialabgaben in Höhe von knapp 350.000 Euro vorenthalten wurden. Das Gericht stellte fest, dass die Männer fälschlicherweise als selbstständige Partner geführt wurden, um gesetzliche Verpflichtungen zu umgehen.

Der Betrug flog 2016 bei einer Kontrolle auf einer Großbaustelle im Süden Freiburgs auf. Die Behörden wurden misstrauisch, nachdem sie 21 bulgarische Arbeiter vor Ort befragt hatten, die alle strukturelle Bauarbeiten ausführten. Die Männer berichteten, keine Löhne erhalten zu haben, und gaben zu, die Verträge, die sie unterzeichnet hatten, wegen Sprachbarrieren nicht verstanden zu haben.

Wie sich herausstellte, verfügte das 2015 gegründete Unternehmen über keine echte Partnerschaftsstruktur. Die Arbeiter lebten in Baucontainern und geteilten Unterkünften, ohne Einfluss auf ihre Arbeit – Bedingungen, die jede Behauptung von Selbstständigkeit widerlegten. Statt sie korrekt anzumelden, hatte der Angeklagte die Männer als Partner eingetragen, um Sozialabgaben und Steuern zu hinterziehen.

Die Staatsanwaltschaft Freiburg erhob später Anklage wegen Lohnvorenthaltung und Untreue. Die Ermittlungen ergaben, dass der Mann Sozialversicherungsbeiträge in Höhe von 350.000 Euro einbehalten hatte, während er die Arbeiter nicht bezahlte. Das Amtsgericht Freiburg verurteilte ihn zu einer einjährigen Bewährungsstrafe mit zweijähriger Bewährungszeit.

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Obwohl es keine zentrale Datenbank gibt, die solche Fälle bundesweit erfasst, melden deutsche Renten- und Steuerbehörden jährlich Tausende ähnliche Betrugsermittlungen. Bei über 10.000 Prüfungen pro Jahr werden regelmäßig nicht gezahlte Abgaben aufgedeckt, oft im Zusammenhang mit Scheinselbstständigkeit.

Das Urteil confirms, dass es sich bei den Arbeitern um Angestellte und nicht um Partner handelte, die von Anfang an sozialversicherungspflichtig hätten angemeldet werden müssen. Der Fall reiht sich ein in ein größeres Muster von Lohn- und Versicherungsbetrug in Deutschland, bei dem Behörden jährlich Millionen an ausstehenden Beiträgen zurückholen. Die Bewährungsstrafe unterstreicht die Schwere der Tat, auch wenn der Verurteilte eine Haftstrafe vorerst vermeidet.

Quelle