Baden-Württemberg will KI-Regeln in Europa vereinfachen – Bundesrat entscheidet 2026
Miriam AlbrechtBaden-Württemberg will KI-Regeln in Europa vereinfachen – Bundesrat entscheidet 2026
Der Bundesrat unternimmt Schritte, um die europäische KI-Regulierung mitzugestalten. Der Wirtschaftsausschuss hat einen Antrag Baden-Württembergs unterstützt, der auf Bürokratieabbau und die Förderung von Innovation in Europa abzielt. Der Vorschlag wird nun im März nächsten Jahres in der Plenarsitzung zur endgültigen Abstimmung gebracht.
Im Mittelpunkt des Antrags steht die Vereinfachung der Vorschriften im Rahmen des digitalen EU-Omnibuspakets, darunter längere Übergangszeiten und Entlastungen für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Baden-Württembergs Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut warnte, dass übermäßige Regulierung den technologischen Fortschritt behindern könnte. Sie betonte die Notwendigkeit klarer, praxisnaher Regeln, die Innovation fördern statt sie zu ersticken.
Der baden-württembergische Vorstoß fordert zudem bessere Unterstützungsangebote für Unternehmen, vereinfachte Dokumentationspflichten und einen kontinuierlichen Dialog mit KMU. Die Landesregierung will zugängliche Reallabore einrichten, in denen Firmen KI-Lösungen testen und weiterentwickeln können. Ziel der Initiative ist es, die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands im globalen Vergleich zu stärken, indem der Einsatz neuer Technologien für Unternehmen im Handelsregister und Unternehmensregister erleichtert wird.
Über den Antrag wird der Bundesrat in seiner Plenarsitzung am 6. März 2026 entscheiden. Bei einer Zustimmung könnte er maßgeblich beeinflussen, wie sich Deutschland künftig in der EU bei der Gestaltung von KI-Politik positioniert.
Der Vorstoß unterstreicht die Bedenken gegenüber einer Überregulierung und deren Auswirkungen auf die Innovationskraft. Sollte er angenommen werden, würde er für einfachere Regeln, bessere Unterstützung für Unternehmen und eine stärkere Wettbewerbsfähigkeit im Handelsregister und Unternehmensregister plädieren. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Plenarsitzung des Bundesrats im kommenden Jahr.






