24 May 2026, 14:16

Autor kämpft gegen Paragraf 188: Wie ein Tweet zum Rechtsstreit wurde

Beleidigungen gegen Politiker

Autor kämpft gegen Paragraf 188: Wie ein Tweet zum Rechtsstreit wurde

Ein Autor hat sich gegen den umstrittenen Paragrafen 188 des deutschen Strafgesetzbuchs ausgesprochen, nachdem er wegen Beleidigung eines Politikers einen Strafbefehl erhalten hatte. Der Fall begann vor vier Jahren, als er den CDU-Politiker Philipp Amthor in einem Tweet als „rassistischen Arsch“ bezeichnete. Obwohl der Autor den Prozess gewann, warnt er nun, dass das Gesetz riskiere, normale Bürger ohne juristisches Wissen zum Schweigen zu bringen.

Der Streit eskalierte 2020, als der Autor auf Amthors Äußerungen zu Geflüchteten, die Sozialleistungen ausnutzten, mit dem besagten Tweet reagierte. Daraufhin erging ein Strafbefehl über 90 Tagessätze. Die Anklage stützte sich auf Paragraf 188, der – anders als übliche Beleidigungstatbestände – eine Verfolgung ohne formelle Anzeige ermöglicht und höhere Strafen vorsieht.

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Zwar endete der Prozess mit einem Freispruch für den Autor, doch bleibt er kritisch: Über die Hälfte aller Strafverfahren in Deutschland werden per Strafbefehl erledigt – oft, ohne dass die Beschuldigten jemals vor Gericht erscheinen. Wird innerhalb von zwei Wochen kein Einspruch eingelegt, wird das Urteil automatisch rechtskräftig.

Auch der UN-Sonderberichterstatter für Meinungsfreiheit hat Paragraf 188 scharf verurteilt und dessen Anwendung als problematisch bezeichnet. Das Gesetz erlaubt eine Amtsverfolgung, bei der Behörden ohne Opferanzeige aktiv werden können, und sieht eine Verjährungsfrist von fünf Jahren vor. Der Autor argumentiert, dass solche Regelungen die Feindseligkeit gegenüber Politikern schüren, während sie die Meinungsfreiheit untergraben.

Sein Fall wurde im öffentlichen Interesse verfolgt, obwohl Amthor selbst keine Anzeige erstattet hatte. Das Gericht urteilte später, die Äußerungen des Autors hätten Amthors öffentliche Arbeit „erheblich beeinträchtigt“ – ein Beschluss, der die weite und umstrittene Reichweite des Gesetzes unterstreicht.

Der Autor fordert nun die Abschaffung von Paragraf 188 und bezeichnet ihn als „grundlegend fehlerhaft“. Er fürchtet, dass das Gesetz vor allem Menschen ohne juristische Mittel unverhältnismäßig hart trifft. Unterdessen bleibt die Debatte über Meinungsfreiheit und politische Kritik in Deutschland ungelöst.

Quelle