Apotheken dürfen "STELLEN" als Chargen-Ersatz bis 2026 nutzen
Apotheken in Deutschland dürfen den Platzhalter "STELLEN" anstelle von Chargennummern bei blisterverpackten Medikamenten weiterhin bis Ende 2026 verwenden. Die Verlängerung der Frist erfolgt vor dem Hintergrund anhaltender technischer Herausforderungen bei der Erfassung von Data-Matrix-Codes für diese Produkte. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bestätigte, dass die Übergangsregelung für das gesamte Jahr bestehen bleibt.
Die interimistische Lösung war erstmals eingeführt worden, nachdem Apotheken Schwierigkeiten hatten, Chargennummern von blisterverpackten Arzneimitteln in der häuslichen Pflege zu dokumentieren. Ursprünglich durfte der Platzhalter "STELLEN" bis zum 30. Juni 2025 genutzt werden. Da bis zum 1. Juli 2025 jedoch keine technische Lösung verfügbar war, wurde die Ausnahmeregelung zunächst bis zum 31. Dezember 2025 verlängert.
Der Deutsche Apothekerverband (DAV) und der GKV-Spitzenverband, der Dachverband der gesetzlichen Krankenkassen, einigten sich später auf eine weitere Verlängerung der Maßnahme. Diese Entscheidung fiel im Rahmen der "Ersten Änderung der Arzneimittel-Abrechnungsvereinbarung", die am 1. Januar 2024 in Kraft trat. Die rechtliche Grundlage für diese Vorgabe findet sich in § 2 Absatz 2, Anlage 1 der Abrechnungsvereinbarung.
Apotheken müssen sicherstellen, dass der Platzhalter "STELLEN" exakt in dieser Schreibweise in ihren Unterlagen erscheint. Fehlt diese Angabe, können Krankenkassen die Erstattungen für E-Rezepte von authentifizierungspflichtigen Medikamenten zurückfordern. Mit der jüngsten Verlängerung verschiebt sich die Frist nun auf den 31. Dezember 2026.
Die verlängerte Übergangsphase gibt den Apotheken mehr Zeit, sich an die Anforderungen der Chargennummern-Dokumentation anzupassen. Bis Ende 2026 dürfen sie den Platzhalter "STELLEN" rechtmäßig für blisterverpackte Arzneimittel verwenden. Ziel der Regelung ist es, finanzielle Sanktionen zu vermeiden, während an einer dauerhaften Lösung gearbeitet wird.






