07 April 2026, 10:10

Apotheke wehrt sich gegen 10.000-Euro-Rückforderung für teure Medikamente

Plakat zeigt, dass Amerikaner im Jahr 2022 für dieselben Medikamente zwei bis drei Mal so viel bezahlt haben wie andere Länder, mit Bildern von Medikamentenflaschen und einer Spritze.

Apotheke wehrt sich gegen 10.000-Euro-Rückforderung für teure Medikamente

Eine Apotheke in Westhofen wehrt sich gegen Rückforderungsansprüche in Höhe von fast 10.000 Euro. Im Mittelpunkt des Streits stehen zwei hochpreisige Medikamente, die Anfang dieses Jahres verschrieben wurden – Versicherer beanstanden fehlende Chargennummern. Der Fall sorgt mittlerweile für größere Aufmerksamkeit, da Dutzende Apotheken in der Region mit ähnlichen Rückzahlungsforderungen konfrontiert sind.

Ausgelöst wurde die Auseinandersetzung im Februar 2025, als Dr. Eyas Dayyoub, Inhaber der Seebach-Apotheke, Rückforderungsbescheide für die Präparate Imraldi 40 mg (Adalimumab) und Pemazyre 9 mg (Pemigatinib) erhielt. Die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft SVLFG, vertreten durch den Dienstleister Spektrum K, argumentierte, dass den Rezepten die vorgeschriebenen patientenbezogenen Chargennummern fehlten. Nach deutschem Recht sind Apotheken verpflichtet, diese Angaben bei elektronisch verschriebenen Arzneimitteln – insbesondere bei teuren Therapien – zu dokumentieren.

Dr. Dayyoub widersprach den Forderungen umgehend. Er vermutet entweder ein Versehen eines Mitarbeiters oder ein technisches Problem, betont jedoch, dass die Apotheke alle Vorgaben korrekt befolgt habe und die fehlenden Angaben nicht in ihrer Verantwortung lägen. Der Deutsche Apothekerverband (DAV) unterstützt seine Position und bezeichnet die Abzüge als rechtswidrig.

Das Problem beschränkt sich nicht auf die Seebach-Apotheke: Rund 30 Apotheken in Rheinland-Pfalz erhielten vergleichbare Rückforderungsbescheide. Zwar haben Versicherer grundsätzlich das Recht, bei fehlenden Chargennummern Gelder zurückzufordern – Kritiker werfen ihnen jedoch vor, die Regelungen in diesen Fällen übermäßig starr anzuwenden.

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Bisher ist der Konflikt ungelöst. Dr. Dayyoub und der DAV fordern die Rücknahme der Rückforderungsansprüche. Sollten diese Bestand haben, könnte dies einen Präzedenzfall für die künftige Handhabung von Chargennummer-Diskrepanzen schaffen. Das Ergebnis wird voraussichtlich auch andere Apotheken in der Region betreffen, die mit identischen Forderungen konfrontiert sind.

Quelle