Apotheke kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung wegen fehlender Chargennummern
Paul MüllerApotheke kämpft gegen 4.000-Euro-Rückforderung wegen fehlender Chargennummern
Eine Apotheke in Hessen wehrt sich gegen eine Rückforderungsforderung der Krankenkasse IKK classic in Höhe von fast 4.000 Euro. Streitpunkt sind fehlende Chargennummern bei sieben bearbeiteten Rezepten, die der Krankenkasse zufolge nicht ordnungsgemäß in den elektronischen Abrechnungsdaten erfasst wurden. Der Apotheker, unterstützt vom Hessischen Apothekerverband, betont hingegen, dass die erforderlichen Angaben in seinem System korrekt dokumentiert wurden.
Ausgelöst wurde der Konflikt durch eine Routine-Compliance-Prüfung der IKK classic. Dabei stellte die Kasse fest, dass bei sieben E-Rezepten die Chargennummern in den übermittelten Daten fehlten. Nach deutschen Vorschriften müssen Apotheken diese Nummern für verschreibungspflichtige Medikamente erfassen und übermitteln, um Fälschungen zu verhindern. Die Regelungen wurden 2019 durch die EU-weite Fälschungsschutzrichtlinie für Arzneimittel verschärft und verlangen zusätzliche Serialisierungsdaten, etwa für teure Präparate wie Taltz.
Der Apothekeninhaber hat formell Widerspruch gegen die Rückforderung eingelegt und argumentiert, dass die Chargennummern der strittigen Rezepte in seinem Lagerverwaltungssystem korrekt erfasst wurden. Gemeinsam mit dem Softwareanbieter wird nun geklärt, warum die Daten nicht in den Abrechnungsdatensätzen erschienen. Der Hessische Apothekerverband unterstützt den Widerspruch und verweist auf mögliche technische Probleme statt auf Verfahrensfehler.
Die IKK classic hält an ihrer Forderung fest und begründet sie mit den fehlenden Angaben. Die Kasse hat bereits anderen Apotheken ähnliche Rückforderungsbescheide wegen fehlender Chargennummern zugestellt. Die betroffene Apotheke betont jedoch, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten wurden und der Fehler in der Datenübertragung – nicht in der Dokumentation – liege.
Entscheidend für den Fall ist nun, ob das Apothekensystem die Daten nicht übermittelt hat oder ob es bei der Abrechnung zu einer Störung kam. Sollte der Streit nicht beigelegt werden, könnte er Präzedenzcharakter für die Behandlung ähnlicher Compliance-Fälle durch Krankenkassen erlangen. Das Ergebnis könnte zudem Auswirkungen darauf haben, wie Apotheken künftig die digitale Dokumentation von E-Rezepten handhaben.






