AfD scheitert mit Wahlwiderspruch: CDU-Landrat Heusler bleibt im Amt
Der Kreistag Spree-Neiße hat einen Wahlwiderspruch der AfD gegen die Stichwahl um das Amt des Landrats am 22. März zurückgewiesen. Damit bleibt der Sieg des CDU-Kandidaten Martin Heusler bestätigt, der mit 51,5 Prozent der Stimmen gegen die AfD-Kandidatin Christine Beyer (48,5 Prozent) gewann. Die AfD hatte das Ergebnis angezweifelt und auf mögliche Unregelmäßigkeiten im Wahlverfahren hingewiesen.
Der AfD-Kreisverband Spree-Neiße hatte offiziell Widerspruch eingelegt und auf Abweichungen zwischen den Stimmen vor Ort und den Briefwahlen verwiesen. Ihre Kandidatin Christine Beyer hatte zwar 54,1 Prozent der persönlich abgegebenen Stimmen erhalten, bei den Briefwählern lag sie jedoch nur bei 29,4 Prozent, während Heusler hier 70,6 Prozent erreichte. Zudem wies die Partei darauf hin, dass eine ungewöhnlich hohe Zahl der wahlberechtigten Bürger, die Wahlunterlagen angefordert hatten, letztlich nicht gewählt habe.
Der Kreiswahlleiter wies diese Vorwürfe als unbegründet zurück. Er betonte, dass Widersprüche durch konkrete Beweise für Rechtsverstöße untermauert werden müssten – was die AfD nicht vorlegen konnte. Stattdessen bezeichnete er die Bedenken der Partei als bloße Vermutungen ohne tatsächliche Grundlage.
Eine Mehrheit der Kreistagsmitglieder stimmte gegen den AfD-Antrag und bestätigte damit Heuslers Sieg. Trotz dieser Niederlage bleibt der Partei die Möglichkeit, den Streit durch eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Cottbus eskalieren zu lassen.
Die Entscheidung des Kreistags lässt Heuslers Wahlsieg unangetastet, ohne dass sich daraus unmittelbare rechtliche Konsequenzen für das Wahlergebnis ergeben. Sollte die AfD den Weg weiterverfolgen, müsste sie den Fall vor ein höheres Gericht bringen, um eine erneute Prüfung zu erwirken.






