16 March 2026, 16:13

642.000 Euro Erbe – und trotzdem Bürgergeld beantragt: Gericht stoppt skurrile Forderung

Ein aufgeschlagenes Buch mit einer handgeschriebenen genealogischen Tabelle einer deutschen Familie, mit Text, der die Familiengeschichte beschreibt.

642.000 Euro Erbe – und trotzdem Bürgergeld beantragt: Gericht stoppt skurrile Forderung

Eine Frau aus Stuttgart beantragte Bürgergeld, obwohl sie ein Vermögen von über 642.000 Euro geerbt hatte. Ihr Antrag wurde abgelehnt, nachdem die Behörden festgestellt hatten, dass sie über ausreichende finanzielle Mittel verfügt. Der Fall wurde nun durch ein Gerichtsurteil entschieden.

Zum Erbe gehörten zwei Immobilien im Wert von 627.000 Euro und 340.000 Euro, eine Eigentumswohnung, Investmentdepots mit einem Volumen von über 90.000 Euro sowie weitere Vermögenswerte wie Gemälde, Möbel, Münzen und ein Auto. Eine der Immobilien hatte sie bereits für 112.500 Euro verkauft, wodurch ihr sofort flüssige Mittel zur Verfügung standen.

Die Frau argumentierte, dass Teile des Nachlasses nicht vollständig verfügbar seien und einige Immobilien sanierungsbedürftig wären. Das Gericht wies ihren Antrag jedoch zurück mit der Begründung, dass Personen mit erheblichem, verwertbarem Vermögen keinen Anspruch auf Bürgergeld hätten. In der Urteilsbegründung hieß es, dass selbst bei Vermögenswerten, die nicht sofort verkäuflich seien, allenfalls ein Darlehen – nicht jedoch eine Leistung – in Betracht komme.

Konkrete Richtlinien, wie geerbte Vermögenswerte wie Immobilien oder Kunstwerke seit 2023 in Baden-Württemberg im Rahmen des Bürgergelds behandelt werden, lagen nicht vor. Stattdessen bezog sich die Entscheidung auf ein Gerichtsurteil aus dem Jahr 2024 zu den Regelbedarfen.

Das Urteil bestätigt, dass Personen mit beträchtlichem flüssigen oder verwertbarem Vermögen keinen Anspruch auf Bürgergeld haben. Das Erbe der Frau in Höhe von über 642.000 Euro wurde als ausreichend eingestuft, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Die Entscheidung schafft damit eine klare Vorgabe für ähnliche Fälle in der Zukunft.

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