14 April 2026, 16:09

4,75 Promille beim Bewerbungsgespräch: Frau verliert Führerschein und muss Strafe zahlen

Ein Plakat mit einer Frau mit einer Zigarette im Mund, die ihr Haar zu einem Dutt gebunden hat, mit der Aufschrift "Sie könnte eine Menge Ärger sein" darüber ihrem entschlossenen Gesichtsausdruck auf einem hellblauen Hintergrund.

4,75 Promille beim Bewerbungsgespräch: Frau verliert Führerschein und muss Strafe zahlen

Eine 45-jährige Frau erschien mit einem Blutalkoholwert von über vier Promille zu einem Vorstellungsgespräch. Die Polizei wurde alarmiert, nachdem Mitarbeiter eines Seniorenheims den Verdacht hatten, sie sei stark alkoholisiert. Der Vorfall führte zu einem Gerichtsverfahren und einem Fahrverbot.

Die Frau war selbst mit dem Auto zur Bewerbung in der Pflegeeinrichtung erschienen. Bei ihrer Ankunft nahm die Personalverantwortliche starken Alkoholgeruch wahr und verständigte sofort die Polizei. Die Beamten maßen einen Blutalkoholgehalt von 4,75 Promille – weit über der gesetzlichen Grenze.

Ein Gericht sprach die Frau zunächst vom Vorwurf der Trunkenheitsfahrt frei. Das Urteil wurde jedoch später in der Berufung aufgehoben. Sie wurde wegen fahrlässiger Trunkenheit im Verkehr schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 750 Euro verurteilt.

Die Verurteilung hatte zudem ein sechsmonatiges Fahrverbot zur Folge. Das Verfahren ist noch nicht abgeschlossen, da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist.

Der Fall zeigt die schweren Konsequenzen, die das Fahren unter extremer Alkoholisierung nach sich ziehen kann. Die Frau muss nun mit einer Strafe, einem Fahrverbot und einem noch ausstehenden Gerichtsentscheid rechnen. Ihr Verhalten führte zu einem Eintrag im Strafregister wegen fahrlässigen Fehlverhaltens am Steuer.

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