22-Jähriger fährt ohne Führerschein mit ungesichertem Kind auf der A8
Ida Schmitz22-Jähriger fährt ohne Führerschein mit ungesichertem Kind auf der A8
22-Jähriger ohne Führerschein mit ungesichertem Kind auf der A8 gestoppt
Letzten Freitagnachmittag wurde ein 22-jähriger Mann von der Polizei auf der Autobahn A8 bei Unterhaching angehalten. Die Beamten stellten fest, dass er ohne gültigen Führerschein fuhr und seinen vierjährigen Sohn ungesichert auf dem Schoß mitführte. Das Kind soll während der Fahrt versucht haben, mit einem Feuerzeug eine Zigarette anzuzünden.
Der Vorfall begann, als Verkehrspolizisten den vom unberechtigten Fahrer gelenkten BMW kontrollierten. Statt eines gültigen Dokuments präsentierte der Mann den Beamten einen gefälschten Führerschein. Weitere Überprüfungen ergaben, dass er niemals legal im Besitz einer Fahrerlaubnis war.
Im Fahrzeug wurde zwar ein Kindersitz gefunden, dieser lag jedoch unbenutzt im Kofferraum. Der Junge saß stattdessen ohne jede Sicherung auf dem Schoß seines Vaters – ein klarer Verstoß gegen die deutschen Verkehrsicherheitsvorschriften. Die Behörden stellten zudem fest, dass das Kind mit einem Feuerzeug hantierte und versuchte, während der Fahrt eine Zigarette zu entzünden.
Die Staatsanwaltschaft hat inzwischen ein Strafverfahren gegen den Vater wegen Urkundenfälschung und Fahrens ohne Führerschein eingeleitet. Auch seine Freundin, die Halterin des Wagens, muss sich verantworten, da sie einem nicht berechtigten Fahrer die Nutzung ihres Fahrzeugs ermöglicht hatte. Zudem droht dem Vater ein Bußgeld, weil er sein Kind nicht vorschriftsmäßig gesichert hatte.
Das Jugendamt wurde über den Fall informiert. In Deutschland werden derartige Verstöße in der Regel mit einem Bußgeld ab 60 Euro und einem Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg geahndet. Bei einer kürzlichen Verkehrskontrolle in Augsburg wurden unter 34 festgestellten Verstößen 20 ähnliche Fälle registriert, bei denen Kinder oder Erwachsene ungesichert mitfuhren.
Dem Vater drohen nun mehrere rechtliche Konsequenzen, darunter strafrechtliche Ermittlungen und verkehrsrechtliche Sanktionen. Das Jugendamt wird das Wohl des Kindes nach dem Vorfall prüfen. Nach deutschem Recht müssen alle Kinder während der Fahrt in zugelassenen Rückhaltesystemen gesichert sein.






